Autor Thema: Dauer nach Höhergruppierung  (Read 15617 times)

PapaSchlumpf76

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Dauer nach Höhergruppierung
« am: 21.08.2019 18:46 »
Hallo Zus@mmen!

Ich bin als Vollziehungsbeamter seit 2017 tätig. Nun habe ich aufgrund des Urteils des LAG Hamm, einen Antrag auf Höhergruppierung (auf Eg9a) gestellt gehabt (Januar 2018).

Nach langen hin u. her ist die Sachlage nun wie folgt - dem Antrag soll entsprochen werden, aber es wird kein Datum gesagt, wann man höhergruppiert wird u. wann wie hoch die fällige Nachzahlung kommt...

Gibt es da "Richtwerte / Erfahrungswerte" wie schnell sowas geht oder sogar passieren muss...?

Danke!

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 21.08.2019 19:04 »
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist, sofern sie nicht geltend gemacht wurden.

PapaSchlumpf76

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 21.08.2019 19:09 »
Und das heißt jetzt was...?

Ich sollte aber einen Antrag stellen - obwohl die Stellenbeschreibung / Tätigkeitsbeschreibung eindeutig ist...

Wie lange kann es jetzt denn noch dauern...? Seit Antragstellung sind ja jetzt schon einige Monate vergangen...

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 21.08.2019 19:23 »
Ein solcher Antrag ist schlicht in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlich. Du könntest auch einen Regentanz aufführen oder einen Döner essen, das hätte die gleichen rechtlichen Auswirkungen. Wenn Deine auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E9a führt, bist Du seitdem Du sie auszuüben hast, in E9a eingruppiert. Das daraus resultierende Entgelt hättest Du einfordern müssen. Dadurch, daß Du das nicht gemacht hast, ist der größte Teil der Ansprüche verfallen. So der AG behauptet hat, Du müssest einen Antrag stellen, kommt eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage. Deine Eingruppierung setzt Du im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch, in der Du auch gleichzeitig die daraus resultierenden Entgeltansprüche geltend machst.

yamato

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 22.08.2019 07:09 »
Wenn ich @spid richtig verstehe hättest Du Anspruch rückwirkend für 6 Monate auf die Nachzahlung.

Da der AG aber tarifrechtlich nicht so fit zu sein scheint könnte es sein, dass er Deinen Antrag (m.E. fälschlicherweise) als Geltendmachung im tarifrechtlichen Sinne ansieht und die Nachzahlung rückwirkend ab 01/18 gewährt. Bauen würde ich aber nicht darauf.

Du solltest Dich daher über alles freuen was die genannten 6 Monate überschreitet.

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 22.08.2019 07:26 »
Naja, wenn der AG schriftlich erklärt, er verzichte auf die Einrede des Verfalls, wäre der Anfangsverdacht eines Betruges weitgehend entkräftet.

WasDennNun

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 22.08.2019 08:07 »
Könnte man eigentlich gegen diese Personen Schadensersatzklage einreichen?
Betrug wäre es doch, wenn es vorsätzlich geschieht?
Könnten die sich auf ihre Dummheit/Unfähigkeit berufen?

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 22.08.2019 08:14 »
Klar, werden sie auch. Die objektiven TBM sind jedoch offenkundig erfüllt, ob die subjektiven TBM erfüllt sind, kann nur ein Ermittlungsverfahren ergeben. Ein solches wäre also zu eröffnen, dann müßte die Staatsanwaltschaft schauen, was sich aus den sichergestellten Akten, elektronischen Daten und Zeugenbefragungen ergibt.

WasDennNun

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 22.08.2019 08:28 »
Und dann kommt der Freispruch:  ;D ;D ;D
Begründung: Sie wussten nicht was sie taten und was ihre Aufgaben sind.  ;D ;D ;D

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 22.08.2019 08:31 »
Ich denke nicht, daß es überhaupt zu einem Strafverfahren käme, mithin gäbe es auch keinen Freispruch. Es gäbe aber schöne Bilder von Polizisten und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, die zur Beweissicherung Kartons mit Akten und Computer aus der Stadtverwaltung schleppen.

Wastelandwarrior

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 22.08.2019 09:38 »
Für eine Eingruppierung ??? Ich weiß immer nicht, ob das Satire ist.  :)

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 22.08.2019 09:43 »
Nein, für mutmaßlichen Betrug.

PapaSchlumpf76

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 23.08.2019 08:22 »
Danke für die bisherigen Antworten / Kommentare...

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig sprach- und fassungslos...

Möchte das aber noch etwas genauer aufdröseln, damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Seit Dezember 2017 bin ich als Vollziehungsbeamter bei einer Kommune (seit 2011 im öffentl. Dienst) tätig. Laut Stellenbeschreibung war sie EG8 dotiert. 2016 gab es ein Urteil des LAG Hamm bezüglich Höhergruppierung der Vollziehungsbeamten auf EG9a aufgrund der selbständigen Tätigkeiten.

Im Januar 2019 stellten wir den Antrag auf Höhergruppierung a.d.D.. Unsere Anträge wurden, wie sich rausstellte, vom Fachbereichsleiter zurück gehalten und nicht ans PersA weitergeleitet. Im April 2019 wurde dann die Stellenbeschreibung schnell angepasst. Anfang Mai waren dann unsere Anträge doch schon beim PersA.
Seitdem ruht still der See... Man hört hier und da was auf dem Flurfunk, aber keiner kann oder will genaue Aussagen machen, wann die Höhergruppierung umgesetzt wird und wie lange sie rückwirkend gezahlt wird. Aussage PersRat war, dass natürlich ab Antragstellung gezahlt wird - das wäre dann ab Januar 2019 sechs Monate rückwirkend bis heute...

Ich finde es halt sehr ärgerlich, dass keiner in der Stadtverwaltung genaue Informationen gibt u. niemand einen genauen "Fahrplan" geben kann, wann, was, wie , wo , warum passiert...

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen? Der PersRat ist ehrlich gesagt auch keine wirkliche Hilfe...

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 23.08.2019 08:25 »
So der AG behauptet hat, Du müssest einen Antrag stellen, kommt eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage. Deine Eingruppierung setzt Du im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch, in der Du auch gleichzeitig die daraus resultierenden Entgeltansprüche geltend machst.

MrRossi

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 23.08.2019 08:31 »
Danke für die bisherigen Antworten / Kommentare...

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig sprach- und fassungslos...

Möchte das aber noch etwas genauer aufdröseln, damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Seit Dezember 2017 bin ich als Vollziehungsbeamter bei einer Kommune (seit 2011 im öffentl. Dienst) tätig. Laut Stellenbeschreibung war sie EG8 dotiert. 2016 gab es ein Urteil des LAG Hamm bezüglich Höhergruppierung der Vollziehungsbeamten auf EG9a aufgrund der selbständigen Tätigkeiten.

Im Januar 2019 stellten wir den Antrag auf Höhergruppierung a.d.D.. Unsere Anträge wurden, wie sich rausstellte, vom Fachbereichsleiter zurück gehalten und nicht ans PersA weitergeleitet. Im April 2019 wurde dann die Stellenbeschreibung schnell angepasst. Anfang Mai waren dann unsere Anträge doch schon beim PersA.
Seitdem ruht still der See... Man hört hier und da was auf dem Flurfunk, aber keiner kann oder will genaue Aussagen machen, wann die Höhergruppierung umgesetzt wird und wie lange sie rückwirkend gezahlt wird. Aussage PersRat war, dass natürlich ab Antragstellung gezahlt wird - das wäre dann ab Januar 2019 sechs Monate rückwirkend bis heute...

Ich finde es halt sehr ärgerlich, dass keiner in der Stadtverwaltung genaue Informationen gibt u. niemand einen genauen "Fahrplan" geben kann, wann, was, wie , wo , warum passiert...

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen? Der PersRat ist ehrlich gesagt auch keine wirkliche Hilfe...

2016 gab es keine 9a. Welches Urteil soll das sein?