Nun, dein AG täuscht dich (wider besseren Wissens). Er sagt dir, du habest einen Antrag zu stellen um dein Entgelt zu erhalten, was schlicht nicht der Warheit entspricht. Er betrügt.
§263 BGB Abs. 1: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält....