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Trennungsgeld, wann steuerpflichtig?

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Stempelritter:
Durch Einstellung habe ich Anspruch auf 2 Monate Trennungsgeld nach §6 TGV (tägliche Rückkehr zum Wohnort) erworben. Die einfache Strecke war 80km, die ich komplett mit der Bahn gefahren bin.

Im TG-Bescheid setzt sich der Auszahlungsbetrag aus

* den Fahrtkosten (Monatskarte)
* dem Verpflegungszuschuss (2,05€ pro Tag)zusammen. Soweit okay.

Allerdings wird der Auszahlungsbetrag komplett als "steuerpflichtig" ausgewiesen.
Warum? Ich dachte Trennungsgeld wird erst ab dem 3 Monat steuerpflichtig?

Stempelritter:
Ich habe die Antwort jetzt DOCH selbst gefunden, Seite 3:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Reisekosten/Uebersicht_Lohnsteuer_RK_TG_UK.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr (§ 6 TGV)
+
Unbefristete Maßnahmen oder zeitl. Befristung von mehr als 48 Monaten (erste Tätigkeitsstätte)
=
steuerpflichtig ab dem 1. Tag der Maßnahme

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