Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 7592 times)

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 22.08.2019 11:07 »
Was kann denn der AG dafür, daß Du etwas anderes tust, als Du sollst? Das stellt u.U. sogar einen abmahnwürdigen Tatbestand dar. Wenn Dein Vorgesetzter darin verwickelt ist, sind es sogar gleich zwei AN, die man abmahnen könnte.

Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit. Eine eingruppierungsrelevante Änderung kann nur im Einvernehmen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschehen, also zwischen Dir und jemandem, der namanes des AG Arbeitsverträge schließen darf. Die ausgeübte Tätigkeit ist grundsätzlich unbeachtlich, ebenso wie Stellen und deren Bewertung, die die Eingruppierung in keinster Weise berühren.

Andi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 22.08.2019 11:12 »
Was kann denn der AG dafür, daß Du etwas anderes tust, als Du sollst? Das stellt u.U. sogar einen abmahnwürdigen Tatbestand dar. Wenn Dein Vorgesetzter darin verwickelt ist, sind es sogar gleich zwei AN, die man abmahnen könnte.

Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit. Eine eingruppierungsrelevante Änderung kann nur im Einvernehmen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschehen, also zwischen Dir und jemandem, der namanes des AG Arbeitsverträge schließen darf. Die ausgeübte Tätigkeit ist grundsätzlich unbeachtlich, ebenso wie Stellen und deren Bewertung, die die Eingruppierung in keinster Weise berühren.


Hallo Spid,

dazu kann ich nur sagen das ich in einer kleinen Verwaltung (ca. 80 Mitarbeiter) arbeite. Hier ist es völlig normal, dass sich Aufgabengebiete über die Jahre verändern. Genau in solchen Momenten muss bei uns der AN die Initiative ergreifen und mit entsprechender neuer Arbeitsplatzbeschreibung seine Stelle neu bewerten lassen. Du hast recht mit dem was Du schreibst. Aber in der Praxis sieht das alles ganz anders aus

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 22.08.2019 11:16 »
Derlei muß der AN nicht tun. Vielmehr muß der AG regelmäßig überprüfen, ob er seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis korrekt nachkommt. Zudem muß er seine AN effektiv vor übergriffigem subalternen Führungsperosnal schützen, das ohne Berechtigung in das Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG eingreift.

Andi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 22.08.2019 11:22 »
Derlei muß der AN nicht tun. Vielmehr muß der AG regelmäßig überprüfen, ob er seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis korrekt nachkommt. Zudem muß er seine AN effektiv vor übergriffigem subalternen Führungsperosnal schützen, das ohne Berechtigung in das Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG eingreift.

Du sprichst hier von Theorie und Praxis. Ich wage mal zu behaupten das dies in den wenigsten Verwaltungen gelebt wird

pvenj

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 22.08.2019 11:24 »
Was aber nichts daran ändert, dass es falsch ist.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 22.08.2019 11:30 »
Eben. Es geht nicht um Theorie und Praxis, es geht um Recht und Unrecht. In einem Parallelthread hier im Forum geht es um einen nicht seltenen Fall, in dem der AG darauf beharrt, der AN müsse einen "Antrag" stellen, damit dieser ihn entsprechend seiner Eingruppierung bezahlt. Das erfüllt die objektiven TBM des Betrugs! Wenn sich AG bzw. deren Vertreter häufiger vor dem Arbeitsgericht als in ihren Büros aufhalten und täglich Staatsanwaltschaften im Rahmen der Beweissicherung Akten und Rechner aus Rathäusern raustragen würden, würde rechtmäßiges Verhalten seitens des AG auch mehr gelebt werden. Und es scheitert absolut nicht daran, als daß es unmöglich oder gar schwierig wäre, sich tarif- und abreitsrechtlich korrekt zu verhalten!

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 22.08.2019 12:38 »
Derlei muß der AN nicht tun. Vielmehr muß der AG regelmäßig überprüfen, ob er seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis korrekt nachkommt. Zudem muß er seine AN effektiv vor übergriffigem subalternen Führungsperosnal schützen, das ohne Berechtigung in das Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG eingreift.

Du sprichst hier von Theorie und Praxis. Ich wage mal zu behaupten das dies in den wenigsten Verwaltungen gelebt wird
Deswegen solltest du auch noch heute deinen AG schriftlich auffordern ob das deine auszuübende Tätigketien sind und ab wann du diese durchführen sollst (solltest.
Wenn sie schreiben ab 1.10. gut, dann bleibt der scheiss bis dahin liegen.
Wenn sie sagen ab 1.4. besser, dann müssen sie das auch bezahlen.
Wenn sie sagen ab heute, dann müssen sie ab diesen Monat zahlen.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 22.08.2019 12:42 »
Grundsätzlich kann man dem AG auch mitteilen, daß man zum Zeitpunkt X zu einer Höhergruppierung bereit sie, zum Zeitpunkt Y hingegen nicht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 22.08.2019 12:44 »
Und wenn sie nicht ab April/Mai zahlen wollen, dann halt zukünftig bei allen Anweisungen des Vorgesetzten im PA nachfragen, ob dies den mit den auszuübenden Tätigkeiten gedeckt ist ;)