Autor Thema: [NW] Verbeamtung eines Angestellten  (Read 3034 times)

HerzogIgzorn

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[NW] Verbeamtung eines Angestellten
« am: 10.09.2019 18:32 »
Hallo zusammen,

ich hoffe dieses Unterforum ist das richtige, ansonsten bitte ich höflichst um Entschuldigung und Verschiebung.

Es geht bei mir um Folgendes: Ich habe einen Studienabschluss (Bachelor in Wirtschaftswissenschaften) und später über einen Quereinstieg den Verwaltungslehrgang II absolviert (Abschlussnote 2). Nun bin ich im gehobenen Dienst tätig und frage mich, ob bei den Voraussetzungen eine Verbeamtung möglich wäre.
Falls es in dem Zusammenhang von Belang ist: Insgesamt bin ich mittlerweile seit über zweieinhalb Jahren im öffentlichen Dienst, die ersten zwei Jahre im Rahmen des Quereinstiegs allerdings als Azubi.

Ist eine Verbeamtung in dieser Konstellation möglich oder ist das ausgeschlossen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

WasDennNun

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Antw:[NW] Verbeamtung eines Angestellten
« Antwort #1 am: 10.09.2019 20:30 »
Wenn du im gehoben Dienst tätig währst, währst du schon Beamter.
Und Beamter kann jeder werden, der die Voraussetzungen für die offerierte "Beamtenstellen" erfüllt.
Ob dein zukünftiger Dienstherr dich als beamter haben will kann man so nicht beurteilen.

Ein ich Arbeite-hier-und-will-jetzt-Beamter-Werden Recht gibt es nicht.

HerzogIgzorn

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Antw:[NW] Verbeamtung eines Angestellten
« Antwort #2 am: 10.09.2019 21:05 »
Ja, tut mir leid. "Gehobener Dienst" wird bei uns oft analog verwendet. Dass es sich dabei grundsätzlich um Beamte handelt, ist mir bewusst. Mir gings einfach um die Stelle an sich.

Dass es kein eigenes Recht dazu gibt, ist mir klar. Mir wurde von einem Personaler aus dem öffentlichen Dienst kürzlich nur pauschal gesagt, dass es mit meinem Hintergrund keine Möglichkeit der Verbeamtung gebe. Da wollte ich einfach mal recherchieren, ob man das so pauschal überhaupt sagen kann.

Also grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei mir schon?

WasDennNun

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Antw:[NW] Verbeamtung eines Angestellten
« Antwort #3 am: 10.09.2019 21:28 »
Also grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei mir schon?
Was heißt schon grundsätzlich? Grundsätzlich kann es jeder, wenn er die formalen Voraussetzungen erfüllt und ein Stelle ergattert.

Du willst sicher nicht hören, dass du ja eine Ausbildung zum Finanzwirt beim FA machen kannst  oder Lehrer werden kannst oder ...

Wenn es eine Beamtenstelle gibt, die für Quereinsteiger geöffnet ist, dann kannst du dich darauf bewerben und verbeamtet werden.
Ob du auf deinen jetzigen Posten, oder innerhalb deiner Kommune, deines Amtes, verbeamtet werden kannst, kann man hier aus der Ferne nicht sagen.

Hain

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Antw:[NW] Verbeamtung eines Angestellten
« Antwort #4 am: 11.09.2019 08:37 »
Moin,

Ja, tut mir leid. "Gehobener Dienst" wird bei uns oft analog verwendet. Dass es sich dabei grundsätzlich um Beamte handelt, ist mir bewusst. Mir gings einfach um die Stelle an sich.

Dass es kein eigenes Recht dazu gibt, ist mir klar. Mir wurde von einem Personaler aus dem öffentlichen Dienst kürzlich nur pauschal gesagt, dass es mit meinem Hintergrund keine Möglichkeit der Verbeamtung gebe. Da wollte ich einfach mal recherchieren, ob man das so pauschal überhaupt sagen kann.

Also grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei mir schon?

Die grundsätzliche Möglichkeit besteht. Die Wahrscheinlichkeit ist allein mit dem A II sehr gering. Der Bachelor in WiWi kann zumindest in Nds auch Grundlage der Verbeamtung sein. Der Dienstherr muss ein Interesse haben jemanden zu verbeamten. Mein Dienstherr verbeamtet keine A II Absolventen und selbst denjenigen, die den dreijährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben, werden nur bei guten Leistungen Beamtenstellen angeboten. Für WiWi Absolventen ist es in Einzelfällen überlegt worden, wenn ein besonderes Interesse bestand gerade diese Personen zu gewinnen/binden, weil sie besondere Fähigkeiten/Kenntnisse hatten.

Grüße Hain