Hallo,
was haltet ihr von einer Riester Rente als zusätzliche Altersvorsorge zu der späteren doch sehr guten "Pension"?
Weiterhin wird oft die oben genannte Beitragsermäßigung der KV im Rentenalter angeboten. Hier reduziert sich nach mehrjähriger Einzahlung, der mtl. KV Beitrag um die vorab festgelegte Summe. Klingt grundsätzlich nicht ganz verkehrt. Dieser Baustein könnte aufgrund der mtl. Entlastung auch als spätere Vorsorge angesehen werden. Wie hoch wird denn ein solcher KV-Beitrag mit Rentenbeginn mal sein? 300€-400€? Ab dann setzt dich das in der Regel aus 70% Beihilfe und lediglich noch 30% Priv. KV zusammen.
Ich bin 25 J. jung und derzeit in einer Kommune verbeamtet. Bis zum Rentenalter werde ich sofern alles nach Plan läuft mindestens mit A11 besoldet sein.
Mich würden hierzu sehr gerne einmal eure Meinungen interessieren.
Vielen Dank.
Die Riesterrente ist in jedem Fall einem PKV Beitragsentlastungstarif vorzuziehen. Denn immerhin garantiert diese die eingezahlten Beiträge (was in Zeiten negativer Zinsen mal noch Gold wert sein kann) und vor allem ist das Vermögen vererbbar inkl. der angesparten Zulagen.
Die PKV Beitragsentlastungstarife würde ich in jedem Fall immer vermeiden. Für das Alter vorzusorgen und auch Vermögen anzusparen um im Alter die KV bezahlen zu können ist in Ordnung. Nur würde ich das Geld selber anlegen, um flexibel zu bleiben und vor allem steht das Vermögen im Falle eines frühzeitigen Ablebens meiner Familie das Geld zur Verfügung.
Weitere Nachteile sind:
•Das für die Beitragsentlastung angesparte Kapital wird nur sehr niedrig verzinst.
•Wechseln Versicherte zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld nicht ausgezahlt, obwohl es das Geld des Versicherten ist.
•Im Todesfall haben die Erben das Nachsehen, denn die Sparsumme wird nicht ausgeschüttet.
•Die getroffene Zusatzvereinbarung gilt in der Regel bis zum Lebensende. Normalerweise dient das für die Beitragsentlastung angesparte Geld dazu, die Beiträge von Versicherten ab dem 67. Lebensjahr zu senken. Aber jeder Versicherte muss den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch bis zum Lebensende weiterzahlen. Da fragt man sich: Was soll eine Versicherung, für die man dann, wenn sie auszahlt, gleichzeitig weiter einzahlen muss?