Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Gleichstellungsbeauftragte
Aüg:
--- Zitat von: yamato am 23.08.2019 06:37 ---
--- Zitat von: maxtante am 22.08.2019 16:35 ---
Angebot an Mitarbeitende in Elternzeit, sie mit aktuellen Infos zu versorgen
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Solange sie dabei nicht solch widersprüchliche Begriffe verwendet mag das zutreffen.
Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.
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Sie sollten mal das Stichwort Elternteilzeit googeln 😉.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: yamato am 23.08.2019 06:37 ---Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.
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Kann sein, muss aber nicht sein.
Spid:
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich - mithin findet auch keine Mitarbeit statt. Ist ausnahmsweise eine zulässige Teilzeitarbeit beim selben AG vereinbart worden, findet zwar Mitarbeit statt, dann fehlt es aber an der Notwendigkeit der aktuellen Information - so wie es auch an der Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten fehlt.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 07:59 ---- so wie es auch an der Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten fehlt.
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:D ;)
RsQ:
--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 07:59 ---In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich
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Es ging oben ja (auch) darum ob "Mitarbeitende" in Elternzeit eigentlich "Mitarbeitende" sind. Ich interpretiere "Mitarbeitende" mal als "m/w/d-Variante" von "Mitarbeiter" - und dann würde ich sagen: Ja, Mitarbeiter in Elternzeit sind weiterhin Mitarbeiter (mindestens im arbeitsrechtlichen Sinn) - nur eben in Elternzeit. Sie behalten ja ihren Arbeitsvertrag und dessen weitere Merkmale, nur dass diese für die Phase der Elternzeit pausieren.
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