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Gleichstellungsbeauftragte

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Aüg:

--- Zitat von: yamato am 23.08.2019 06:37 ---
--- Zitat von: maxtante am 22.08.2019 16:35 ---
Angebot an Mitarbeitende in Elternzeit, sie mit aktuellen Infos zu versorgen

--- End quote ---

Solange sie dabei nicht solch widersprüchliche Begriffe verwendet mag das zutreffen.

Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.

--- End quote ---

Sie sollten mal das Stichwort Elternteilzeit googeln 😉.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: yamato am 23.08.2019 06:37 ---Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.

--- End quote ---

Kann sein, muss aber nicht sein.

Spid:
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich - mithin findet auch keine Mitarbeit statt. Ist ausnahmsweise eine zulässige Teilzeitarbeit beim selben AG vereinbart worden, findet zwar Mitarbeit statt, dann fehlt es aber an der Notwendigkeit der aktuellen Information - so wie es auch an der Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten fehlt.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 07:59 ---- so wie es auch an der Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten fehlt.

--- End quote ---

 :D ;)

RsQ:

--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 07:59 ---In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich

--- End quote ---

Es ging oben ja (auch) darum ob "Mitarbeitende" in Elternzeit eigentlich "Mitarbeitende" sind. Ich interpretiere "Mitarbeitende" mal als "m/w/d-Variante" von "Mitarbeiter" - und dann würde ich sagen: Ja, Mitarbeiter in Elternzeit sind weiterhin Mitarbeiter (mindestens im arbeitsrechtlichen Sinn) - nur eben in Elternzeit. Sie behalten ja ihren Arbeitsvertrag und dessen weitere Merkmale, nur dass diese für die Phase der Elternzeit pausieren.

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