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Zwei E13-Stellen über 100%

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wiss:
Ich würde gerne wissen, ob es generell zulässig ist, gleichzeitig zwei Arbeitsverträge mit anteiligen Stellenpositionen im TV-L anzunehmen, wenn man dadurch 100% Arbeitszeit überschreitet. Beispielsweise eine E-13 mit 50% und eine weitere E-13 mit 65%, also ingesamt 115%. Nach meinem Wissensstand überschreitet man damit die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit nicht. Ergeben sich daraus (andere) rechtliche Probleme? (Die Stellen wären bei unterschiedlichen Arbeitgebern und ggf. sogar in unterschiedlichen Bundesländern angesiedelt.) Vielen Dank vorab für hilfreiche Infos!

Spid:
Grundsätzlich sehe ich keine rechtlichen Probleme.

inter omnes:
Rechtlich ist das grundsätzlich möglich, inwiefern das praktisch realisierbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

archybald:
Sofern die zeitlich zulässige durchschnittliche Arbeitszeit von werktäglich 8 Stunden (das sind wohl 48 Stunden pro Woche, §3 ArbzG) nicht überschritten wird, darf der AG die Ausübung nicht allein aus zeitlichen Gründen untersagen. Bei 115%, also 46 Stunden, kein Problem.

wiss:
Vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte!

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