Autor Thema: Aufstieg vom gD in den hD - stufengleiche Höhergruppierung?  (Read 7659 times)

Lapislazuli

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Liebe Forumgemeinde,

mich treibt aktuell folgende Frage um, die ich durch eigene Recherche nicht befriedigend beantworten konnte:

Die Dienstzeit als Zeitsoldat von Person P (A11, Stufe 5) endet. Im direkten Anschluss folgt ein Beschäftigungsverhältnis (E13 oder E14) in einer anderen Bundesbehörde. Wie verhält es sich mit den Stufen, können diese mitgenommen werden? Oder zumindest teilweise (Ermessen der Behörde)? Welche Faktoren sind hier ausschlaggebend? Wie würde es sich bei einem Aufstieg in ein und derselben Behörde verhalten?

Für hilfreiche Antworten und ggf. Quellen wäre ich dankbar!

Spid

  • Gast
Es gibt bei TB (und auch bei Soldaten) keinen gD oder hD. Sie Stufen der Entgelttabelle und die Stufen der Soldaten stehen in keinerlei Verhältnis zueinander. Der Vorgang ist tariflich als Einstellung zu werten. Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren führt zu einer Stufenzuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nehazu unverändert fortgeführt wird. Ohne einschlägige Berufserfahrung besteht lediglich Anspruch auf Einstellung in Stufe 1. Der AG kann Zeiten förderlicher Berufserfahrung nach seinem Ermessen - sowohl eigenständig als auch zusätzlich zu einschlägiger Berufserfahrung - berücksichtigen. Dies sollte jedenfalls vor Vertragsschluß verhandelt werden.

Lapislazuli

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Besten Dank für die schnelle Antwort, das hat mir sehr geholfen!

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Liebe Forumgemeinde,

mich treibt aktuell folgende Frage um, die ich durch eigene Recherche nicht befriedigend beantworten konnte:

Die Dienstzeit als Zeitsoldat von Person P (A11, Stufe 5) endet. Im direkten Anschluss folgt ein Beschäftigungsverhältnis (E13 oder E14) in einer anderen Bundesbehörde. Wie verhält es sich mit den Stufen, können diese mitgenommen werden? Oder zumindest teilweise (Ermessen der Behörde)? Welche Faktoren sind hier ausschlaggebend? Wie würde es sich bei einem Aufstieg in ein und derselben Behörde verhalten?

Für hilfreiche Antworten und ggf. Quellen wäre ich dankbar!

Interessenfrage:
Wieso keine Anschlussverwendung im Status "Beamter"... ich bin bis dato davon ausgegangen, dass das nach dem SVG die "Regelintegrationsmaßnahme" für eine zivile Anschluss-Verwendung darstellt.  ???

In diesem Fall würde die soldatische Laufbahn quasi "nachgezeichnet" und i.R.d. Erfahrungsstufen-Neufestsetzung entsprechend Berücksichtigung finden.

Aus der Hüfte raus geschossen müsste das doch auch versorgungsrechtlich (Pensionsanspruch, PKV + Beihilfe etc.) deutlich attraktiver sein, als sich in eine EG13 o.ä. eingruppieren zu lassen... zumal es für die Dauer der vorgesehenen Laufbahn-Ausbildung (Anwartschaftsverhältnis) doch auch Übergangs-Gebührnisse, Kompensationszahlungen etc. vom Bund geben müsste.

Vll. kann mir da ja mal jmd. meine vorhandenen Wissenslücken schließen.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 535
Als Regelintegrationsmaßname meinst du vermutlich den Eingliederungsschein (§§ 9 f. SVG). Um diesen auf Antrag zu erhalten, muss man grundsätzlich min. 12 Jahre Dienstzeit geleistet haben. Damit kann man sich auf vorbehaltene Stellen bewerben, um einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Vorbehaltene Stellen gibt es aber für den höheren Dienst nicht (vgl. Stellenvorbehaltsverordnung - StVorV). Auch sind Vorbereitungsdienste für die Laufbahnen des höheren Dienstes nur selten eingerichtet.

Ein Eingliederungsschein bewirkt, dass man für max. 10 Jahre den Unterschiedsbetrag zwischen ehemaligen Bezügen als Soldat und den Bezügen als Anwärter als sogenannte Ausgleichsbezüge bezahlt bekommt. Sollte sich ein studierter Offizier (Master), der als SaZ 12 max. A 12 geworden sein kann, für den höheren Dienst (ab A 13 bewerben), würde er nach Erennung zum Regierungsrat oder vergleichbar keine Ausgleichsbezüge erhalten. Lediglich für die Zeit im Vorbereitungsdienst würde er Ausgleichsbezüge erhalten, die aber in Summe unter den Ansprüchen liegen würden, die er ohne Eingliederungsschein durch Übergangsgebührnisse und -beihilfe hätte. (Aber man steht sowieso nicht vor der Wahl, da wie gesagt keine vorbehaltenen Stellen für den hD existieren.)

Insofern ist der Wechsel für Soldaten in den höheren Dienst im Vergleich zu anderen Laufbahngruppen erschwert und weniger attraktiv. Als Handlungsmöglichkeiten bietet sich u. a. folgendes an:

1. Der Soldat mit Master absolviert mit E-Schein den Vorbereitungsdienst für eine gD-Laufbahn. Nach der Lebenszeitverbeamtung strebt er einen vertikalen Laufbahnwechsel nach § 24 BLV an.

2. Der Soldat nimmt eine Stelle als Tarifbeschäftigter E 13 in einer Behörde an, bei der eine spätere Verbeamtung möglich ist, und hofft, nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (vor allem hauptberufliche Tätigkeit von min. 2,5 Jahren, die nach Art und Schwierigkeit der Tätigkeit der Laufbahn entsprechen) möglichst schnell verbeamtet werden zu können.


Wastelandwarrior

  • Gast
3. er verlängert und wird Major. :-)