Als Regelintegrationsmaßname meinst du vermutlich den Eingliederungsschein (§§ 9 f. SVG). Um diesen auf Antrag zu erhalten, muss man grundsätzlich min. 12 Jahre Dienstzeit geleistet haben. Damit kann man sich auf vorbehaltene Stellen bewerben, um einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Vorbehaltene Stellen gibt es aber für den höheren Dienst nicht (vgl. Stellenvorbehaltsverordnung - StVorV). Auch sind Vorbereitungsdienste für die Laufbahnen des höheren Dienstes nur selten eingerichtet.
Ein Eingliederungsschein bewirkt, dass man für max. 10 Jahre den Unterschiedsbetrag zwischen ehemaligen Bezügen als Soldat und den Bezügen als Anwärter als sogenannte Ausgleichsbezüge bezahlt bekommt. Sollte sich ein studierter Offizier (Master), der als SaZ 12 max. A 12 geworden sein kann, für den höheren Dienst (ab A 13 bewerben), würde er nach Erennung zum Regierungsrat oder vergleichbar keine Ausgleichsbezüge erhalten. Lediglich für die Zeit im Vorbereitungsdienst würde er Ausgleichsbezüge erhalten, die aber in Summe unter den Ansprüchen liegen würden, die er ohne Eingliederungsschein durch Übergangsgebührnisse und -beihilfe hätte. (Aber man steht sowieso nicht vor der Wahl, da wie gesagt keine vorbehaltenen Stellen für den hD existieren.)
Insofern ist der Wechsel für Soldaten in den höheren Dienst im Vergleich zu anderen Laufbahngruppen erschwert und weniger attraktiv. Als Handlungsmöglichkeiten bietet sich u. a. folgendes an:
1. Der Soldat mit Master absolviert mit E-Schein den Vorbereitungsdienst für eine gD-Laufbahn. Nach der Lebenszeitverbeamtung strebt er einen vertikalen Laufbahnwechsel nach § 24 BLV an.
2. Der Soldat nimmt eine Stelle als Tarifbeschäftigter E 13 in einer Behörde an, bei der eine spätere Verbeamtung möglich ist, und hofft, nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (vor allem hauptberufliche Tätigkeit von min. 2,5 Jahren, die nach Art und Schwierigkeit der Tätigkeit der Laufbahn entsprechen) möglichst schnell verbeamtet werden zu können.