Autor Thema: Erschwerniszuschläge nach § 19 TVöD in Rheinland-Pfalz  (Read 3725 times)

Hipo

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Hallo zusammen,

ich frage mich gerade, ob es in Rheinland-Pfalz für Gemeindearbeiter noch die Möglichkeit eines Erschwerniszuschlages gibt.
"§ 19 Erschwerniszuschläge: (1) Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind".
Z. B. fällt doch das Kehren und Straße vor dem Rathaus genau in das Tätigkeitsbild des Gemeindearbeiters.
In der Anlage 2 zum Bezirkstarifvertrag über Erschwerniszuschläge vom 10.12.2007 steht jedoch, dass für das Reinigen von Straßen, Plätzen, Marktanlagen, Gleisanlagen usw. ein Erschwerniszuschlag von 0,58€/Stunde gezahlt wird.
Ebenso verhält es sich mit z. B. mit Arbeiten mit der Heckenschere, was doch typisch für einen Gemeindearbeiter ist. Steht ihm dennoch ein Erschwerniszuschlag zu?

Vielen Dank.

Controller

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Wer sollte denn im Schwingen eines Besens und dem Führen einer Heckenschere eine Erschwernis, geschweige denn eine außergewöhnliche Erschwernis sehen? Solche Arbeiten sind doch alltäglich. Einer der wenigen Vorteile des TVÖDs ist es, das Zulagenunwesen aus BMT-Zeiten bereinigt zu haben.

Landsknecht

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Bist du dir da sicher? Meines Wissens existieren noch landesbezirkliche Vereinbarungen, die weiterhin Gültigkeit haben und daher auch so mancher "Erschwerniszuschlag" aus BMT-G Zeiten.

Skedee Wedee

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Wer sollte denn im Schwingen eines Besens und dem Führen einer Heckenschere eine Erschwernis, geschweige denn eine außergewöhnliche Erschwernis sehen? Solche Arbeiten sind doch alltäglich. Einer der wenigen Vorteile des TVÖDs ist es, das Zulagenunwesen aus BMT-Zeiten bereinigt zu haben.

Das ist in der Pauschalität schlichtweg falsch.

Hipo

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deshalb schrieb ich ja Rheinland-Pfalz dazu. Hier gibt es tatsächlich noch eine bezirkstarifvertragliche Regelung über Erschwerniszuschläge.

Den 19 TVöD verstehe ich aber überspitzt gesagt so: ist es dein Job, muss du es auch machen, ohne Erschwerniszuschlag. Bsp.: Hausmeister, Straße kehren (mit Kehrmaschine)

Sagt der Bürgermeister zur Vorzimmerdame, sie soll die Straße kehren, muss sie es auch tun, aber sie bekommt eine Erschwerniszulage, weil es eben nicht ihr Job ist.


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Wir erhalten Erschwerniszuschläge, auch für das bedienen von Heckenscheren. Angestellt als Gärtner in BaWü.