Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob es in Rheinland-Pfalz für Gemeindearbeiter noch die Möglichkeit eines Erschwerniszuschlages gibt.
"§ 19 Erschwerniszuschläge: (1) Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind".
Z. B. fällt doch das Kehren und Straße vor dem Rathaus genau in das Tätigkeitsbild des Gemeindearbeiters.
In der Anlage 2 zum Bezirkstarifvertrag über Erschwerniszuschläge vom 10.12.2007 steht jedoch, dass für das Reinigen von Straßen, Plätzen, Marktanlagen, Gleisanlagen usw. ein Erschwerniszuschlag von 0,58€/Stunde gezahlt wird.
Ebenso verhält es sich mit z. B. mit Arbeiten mit der Heckenschere, was doch typisch für einen Gemeindearbeiter ist. Steht ihm dennoch ein Erschwerniszuschlag zu?
Vielen Dank.