Hallo zusammen,
ich bin seit 3 Jahren bei einer Stadt tätig, wo der TVÖD gilt.
Vorher war ich 4 Jahre bei einer anderen Stadt beschäftigt.
Nun möchte ich kündigen.
Muss zwingend die Beschäftigungszeit beider AG für die Berechnung der Kündigungsfrist zusammengerechnet werden?
Das wäre für mich nicht gut, da ich so weniger Chancen auf den Erhalt der neuen Arbeitsstelle hätte, da die Frist erheblich länger ist, statt 6 Wochen nun 4 Monate zum Quartalsende.....