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Fragen zum Status der unterschiedlichen Schritte zum Beamten auf Lebenszeit

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clarion:
Hallo Beamte auf Probe können außerdem nicht befördert werden. Wer Beamter werden will, sollte das schon mit Überzeugung werden wollen. Man kann aber auch als Tarifbeschäftigter im ÖD arbeiten.

Elur:
Hallo,
natürlich können Beamte auf Probe befördert werden. Zumindest Bundesbeamte. Siehe § 22 BBG:

Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Da eine Probezeit oft länger als ein Jahr dauert, ist eine Beförderung während der Probezeit doch zulässig

FGL:

--- Zitat von: Elur am 23.08.2019 23:07 ---Hallo,
natürlich können Beamte auf Probe befördert werden. Zumindest Bundesbeamte. Siehe § 22 BBG:

Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

--- End quote ---
Interessant, was der Bund da bietet. In Schleswig-Holstein ist die Beförderung in der Probezeit unzulässig (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG SH). Einzige Ausnahme: Landesbeamtenausschuss.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: FGL am 24.08.2019 00:37 ---Interessant, was der Bund da bietet. In Schleswig-Holstein ist die Beförderung in der Probezeit unzulässig (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG SH). Einzige Ausnahme: Landesbeamtenausschuss.

--- End quote ---

Es lebe der Förderalismus.  ::) In BaWü bsp. ist auch eine Beförderung während der Probezeit unzulässig, dafür jedoch eine Beförderung gleichzeitig mit der Lebenszeitverbeamtung, was teilweise in anderen Ländern wiederum nicht möglich ist. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen.

yamato:

--- Zitat von: Rechercheur am 23.08.2019 15:29 ---
Anders herum gefragt: Muss man zum Beamten auf Lebenszeit werden (wollen) bzw. kann nicht nicht sein Leben lang als "Beamter auf Probe" arbeiten, denn die Ambitionen für den "Beamten auf Lebenszeit" habe ich bspw. nicht?


--- End quote ---

Der Beamtenstatus auf Lebenszeit hat für den Beamten m.E. keinerlei Nachteile, er bindet vor allem den Dienstherrn. Der Beamte kann jederzeit um seine Entlassung bitten und dem wird der Dienstherr ggf. nach einer kurzen Frist auch nachkommen.
Die Nachteile (keine AlG1 Anspruch nach Entlassung , Nachversicherung in der Rentenversicherung) würden den Beamten auf Probe genauso treffen

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