Autor Thema: Fragen zum Status der unterschiedlichen Schritte zum Beamten auf Lebenszeit  (Read 5336 times)

Rechercheur

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Hallo alle zusammen.

Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habefolgende Fragen.

Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bswp. interne / allgemein Verwaltung).

Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich nach dieser Ausbildung machen KANN bzw. MUSS, denn so wie ich das verstehe gilt folgende Schritte:

1) Als "Beamter auf Widerruf" muss ich den Vorbereitungsdienst machen. Bei Erfolg erhalte ich die Laufbahnbefähigung.

2) Danach ist man "Beamter auf Probe" und muss sozusagen erneut seine Eignung bestätigen, um später verbeamtet zu werden ("Beamter auf Lebenszeit")?



a) Was genau kann man als Beamter auf Probe machen bzw. muss man seine Eignung weiterhin bestätigen, um Beamter auf Lebenszeit zu werden oder kann man in diesem Status beliebig lange verharren und bei Bund oder Land arbeiten?

Anders gefragt: Was hat man von der Laufbahnbefähigung?

b) Dieselbe Frage (siehe a)) für den "Beamten auf Probe" mit erfolgreiche Eignung: Muss man weiterhin den Weg zum Beamten auf Lebenszeit gehen?
[/b]

Vielen Dank

Skedee Wedee

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Es gibt grundsätzlich 3 Beamtenverhältnisse (es gibt noch mehr, aber für Dich wichtig zu wissen sind nur diese drei Beamtenverhältnisse):

1. Der Beamte auf Widerruf
2. Der Beamte auf Probe
3. Der Beamte auf Lebenszeit

§ 4 Beamtenstatusgesetz hilft schon einmal viel weiter.

In der Ausbildung/Studium ist der Lernende Widerrufsbeamter. Das hängt damit zusammen, dass das (Ausbildungs-)Beamtenverhältnis mit Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen endet.

Die Ausbildung/Studium schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Diese benötigst Du, um anschließend in der von Dir angestrebten Laufbahn arbeiten zu können.

Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist das Standard-Beamtenverhältnis und bildet die Regel. Bevor sich jedoch ein Dienstherr einen Beamten lebenslang "ans Bein bindet", soll er ihn testen können. Also ist nach der Ausbildung/Studium das Probebeamtenverhältnis vorgesehen, das grundsätzlich 3 Jahre dauert (§ 10 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Beamtengesetzen des Bundes bzw. der Länder). Die Probezeit kann verkürzt oder auch verlängert werden. Nach maximal fünf Jahren endet die Probzeit (siehe § 10 Beamtenstatusgesetz). In dieser Probezeit soll sich der Beamte bewähren und er wird grundsätzlich mehrfach beurteilt. Bewährt er sich, wird der Beamte zur Probe zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Bewährt er sich nicht, ist er zu entlassen.

So gesehen ist man in der Regel Beamter auf Widerruf und schließt seine Ausbildung/Studium mit der Laufbahnbefähigung ab. Die Laufbahnbefähigung ermöglicht Dir, Dich auf freie Planstellen bei einem Dienstherrn zu bewerben. Wenn Du erfolgreich das Auswahlwahlverfahren abgeschlossen hast und eingestellt wirst, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe. Du arbeitest ganz normal in Deinem Sachgebiet/Aufgabengebiet. Es erfolgen mehrere Beurteilungen und bei Bewährung wird anschließend die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausgesprochen.

Rechercheur

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Hallo,

vielen Dank für die super Antwort.

Anders herum gefragt: Muss man zum Beamten auf Lebenszeit werden (wollen) bzw. kann nicht nicht sein Leben lang als "Beamter auf Probe" arbeiten, denn die Ambitionen für den "Beamten auf Lebenszeit" habe ich bspw. nicht?

In diesem Zusammenhang gibt es die Altershächstgrenzen angenommen, ich bin irgendwann Beamter auf Probe und weiß, dass ich bis 42J verbeamtet werden MUSS, sofern ich "Beamter auf Lebenszeit" werden will und aller Kriterien erfüllt sind: Kann ich aber auf Beamter auf Probe mit 42 und darüber hinaus sein oder würde dann das der Status auf Probe enden.

Was verdienen eigtl. "Beamte auf PRobe" im Gegensatz zu "Beamten auf Lebenszeit". Gibt es da Unterschiede, denn für "B. auf Probe" habe ich keine Gehaltstabellen gesehen.
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Skedee Wedee

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Anders herum gefragt: Muss man zum Beamten auf Lebenszeit werden (wollen) bzw. kann nicht nicht sein Leben lang als "Beamter auf Probe" arbeiten, denn die Ambitionen für den "Beamten auf Lebenszeit" habe ich bspw. nicht?

Nein. Ich führte doch oben aus, dass die Probezeit nach maximal 5 Jahre endet.

Was verdienen eigtl. "Beamte auf PRobe" im Gegensatz zu "Beamten auf Lebenszeit". Gibt es da Unterschiede, denn für "B. auf Probe" habe ich keine Gehaltstabellen gesehen.

Nein, da gibt es keine Unterschiede, denn die Bezahlung erfolgt nach dem verliehenen Amt. Beispielsweise ein Verwaltungsinspektor (A9) verdient X Euro, egal ob er auf Probe oder Lebenszeit ist. Wer was verdient, kannst Du Dir aus folgenden Tabellen entnehmen: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ Die einzelnen Planstellen in den Behörden sind bewertet (es gibt noch andere Möglichkeiten, aber das führt zu weit), so dass eine bestimmte Planstelle in einer bestimmten Behörde der Besoldungsgruppe A8 beispielsweise entspricht. Also bekommt derjenige, der auf dieser Planstelle eingewiesen ist, entweder A8 oder kann bis in diese Besoldungsgruppe befördert werden.

Skedee Wedee

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Anders herum gefragt: Muss man zum Beamten auf Lebenszeit werden (wollen) bzw. kann nicht nicht sein Leben lang als "Beamter auf Probe" arbeiten, denn die Ambitionen für den "Beamten auf Lebenszeit" habe ich bspw. nicht?

Nein. Ich führte doch oben aus, dass die Probezeit nach maximal 5 Jahre endet.

Was verdienen eigtl. "Beamte auf PRobe" im Gegensatz zu "Beamten auf Lebenszeit". Gibt es da Unterschiede, denn für "B. auf Probe" habe ich keine Gehaltstabellen gesehen.

Nein, da gibt es keine Unterschiede, denn die Bezahlung erfolgt nach dem verliehenen Amt. Beispielsweise ein Verwaltungsinspektor (A9) verdient X Euro, egal ob er auf Probe oder Lebenszeit ist. Wer was verdient, kannst Du Dir aus folgenden Tabellen entnehmen: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ Die einzelnen Planstellen in den Behörden sind bewertet (es gibt noch andere Möglichkeiten, aber das führt zu weit), so dass eine bestimmte Planstelle in einer bestimmten Behörde der Besoldungsgruppe A8 beispielsweise entspricht. Also bekommt derjenige, der auf dieser Planstelle eingewiesen ist, entweder Bezüge nach A8 erhalten oder bis in diese Besoldungsgruppe befördert werden.

clarion

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Hallo Beamte auf Probe können außerdem nicht befördert werden. Wer Beamter werden will, sollte das schon mit Überzeugung werden wollen. Man kann aber auch als Tarifbeschäftigter im ÖD arbeiten.

Elur

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Hallo,
natürlich können Beamte auf Probe befördert werden. Zumindest Bundesbeamte. Siehe § 22 BBG:

Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Da eine Probezeit oft länger als ein Jahr dauert, ist eine Beförderung während der Probezeit doch zulässig

FGL

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Hallo,
natürlich können Beamte auf Probe befördert werden. Zumindest Bundesbeamte. Siehe § 22 BBG:

Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Interessant, was der Bund da bietet. In Schleswig-Holstein ist die Beförderung in der Probezeit unzulässig (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG SH). Einzige Ausnahme: Landesbeamtenausschuss.

Skedee Wedee

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Interessant, was der Bund da bietet. In Schleswig-Holstein ist die Beförderung in der Probezeit unzulässig (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG SH). Einzige Ausnahme: Landesbeamtenausschuss.

Es lebe der Förderalismus.  ::) In BaWü bsp. ist auch eine Beförderung während der Probezeit unzulässig, dafür jedoch eine Beförderung gleichzeitig mit der Lebenszeitverbeamtung, was teilweise in anderen Ländern wiederum nicht möglich ist. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen.

yamato

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Anders herum gefragt: Muss man zum Beamten auf Lebenszeit werden (wollen) bzw. kann nicht nicht sein Leben lang als "Beamter auf Probe" arbeiten, denn die Ambitionen für den "Beamten auf Lebenszeit" habe ich bspw. nicht?


Der Beamtenstatus auf Lebenszeit hat für den Beamten m.E. keinerlei Nachteile, er bindet vor allem den Dienstherrn. Der Beamte kann jederzeit um seine Entlassung bitten und dem wird der Dienstherr ggf. nach einer kurzen Frist auch nachkommen.
Die Nachteile (keine AlG1 Anspruch nach Entlassung , Nachversicherung in der Rentenversicherung) würden den Beamten auf Probe genauso treffen