Autor Thema: Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen  (Read 9472 times)

wide

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Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« am: 24.08.2019 15:36 »
Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich bräuchte euren Rat. Ich versuche es kurz.

Ich bin vor einziger Zeit eingestellt worden, Bürotätigkeit nach TV-L. Die Einstellung erfolgte in EG 6 mit noch nicht komplett vollständiger "Stellenbeschreibung". Hauptaufgabe war die Vertretung von zwei weiteren Kollegen.(beide EG 7) Neue Aufgabenbereiche kamen jetzt im letzten Jahr dazu.

Ich mache jetzt die gleichen Tätigkeiten wie meine Kollegin 1. Meine Kollegin 1 ist in der EG 7. Dann gibt es noch eine Kollegin. Kollegin 2 die auch in der EG 7 ist, die gleiche Stelle wird aber in anderen Ämtern mit EG 8 vergütet und es gehört zu meinem Aufgabengebiet auch eben die Vertretung besagter Kollegin 2.

Nun meine erste Frage. Steht mir denn nun eigentlich auch die EG 7 zu? Eingestellt wurde ich war mit der 6 aber ich habe ja mittlerweile und auch auf Dauer! die gleichen Tätigkeiten wie die Kollegin 1.

Ich bin mir recht sicher ich sollte also auch so vergütet werden und wenn ich die Andeutung meiner direkten Vorgesetzten richtig verstanden habe will sie mich auch Ende des Jahres höher gruppieren. So weit so gut... allerding ist mir Ende des Jahres eigentlich zu spät, da ich ja bereits seit einem Jahr Tätigkeiten für die EG7 mache.

So und jetzt kommt der sogenannte Clou...Kollegin Nummer 2, ist schwanger, mit direktem BV daheim und somit darf ICH die Arbeit fast alleine machen. Lediglich Kollegin 1 unterstützt mich wenn es mir zu viel wird. Aber ansonsten übernehme ich die komplette Aufgabe der Kollegin 2 zusätzlich zu meinen Tätigkeiten und es sind andere Tätigkeiten wie bisher.

Und jetzt meine Hauptfrage...Hab ich dann nicht sowieso Anspruch auf die 7 und ggf. sogar auf eine Zulage oder sogar Höhergruppierung auf die 8? Meiner Kollegin 1 wurde nämlich gesagt das geplant wäre das ich auf die 7 komme und sie eben auf die 8.

Das kann doch aber eigentlich nicht sein und wäre doch auch unfair? Wir haben die gleichen Tätigkeiten, ich sogar noch etwas mehr... aber ich komme dafür lediglich in die 7 und sie in die 8? (Weil ich nur 6 bin und sie bereits 7)

KÖnnt ihr mir da bitte weiterhelfen?

ICh bedanke mich schon einmal im voraus bei euch undwünsche euch einen schönen Samstag.

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #1 am: 24.08.2019 15:39 »
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Keine Deiner Vorbringungen ließe auch nur vermuten, daß Dein AG hinsichtlich Deiner Eingruppierung irrte.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #2 am: 24.08.2019 15:50 »
Hallo,

deine Antwort verstehe ich leider nicht. Was bedeutet TB?

Heisst das also wenn mit Tätigkeiten in EG 6 eingestellt wurde und jetzt die gleichen Tätigkeiten wie meine Kollegin die in EG 7 ist durchführe trotzdem kein Anspruch habe auf Höhergruppierung und auch auf keine Zulage wenn sich zusätzlich noch ein neues Aufgabengebiet übernehmen muss?`

Das kann doch aber nicht sein oder?

Achso es handelt sich nicht um eine vorübergehende Tätigkeit. Meine Hauptätigkeit ist von Dauer und zwar die gleiche Arbeit wie Kollegin 1 in EG 7. Die von Kollegin 2 wird wahrscheinlich vorrübergehend sein...allerdings soll diese Stelle neu besetzt werden was locker ein halbes Jahr dauern kann und ich somit Mehrarbeit habe aber nicht dafür entlohnt werde?

Wenn mein Chef das möchte muss ich also weiterhin in der EG 6 bleiben, obwohl ich mittlerweile ein Aufgabengebiet auf Grundlage der EG7 habe und zusätzlich noch eine komplett andere Stelle auf unbestimmte Zeit übernommen habe...

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #3 am: 24.08.2019 15:54 »
TB=Tarifbeschäftigte

Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich und eröffnet keinen Eingruppierungsanspruch. Zusätzliche Aufgaben begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Zulagen.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #4 am: 24.08.2019 15:57 »
Ich bin eingestellt worden mit EG 6 und z.B. 5 Aufgabengebieten.

Nach drei Monaten hat sich herauskristalisiert, das Kollegin die in EG 7 ist quasi Unterstützung benötigt. Seit diesem Tag sind meine 5 Aufgabengebite um 3 Aufgabengebiete gewachsen, nämlich die der Kollegin 1. Wir führen also Dauerhaft die gleichen Tätigkeiten aus. Nicht nur vorrübergehend. Und ich hab weiterhin nur Anspruch auf die 6?

Und ihr wird gesagt sie kommt in eine 8 durch den Ausfall von Kollegin 2 und ich nur in die 7 obwohl ich die Aufgaben von Kollegin 2 komplett übernehme und sie nicht. Das kann doch nicht sein? Sorry`

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #5 am: 24.08.2019 16:03 »
Absolut nichts von dem, was Du vorbringst, ist in irgendeiner Weise relevant. Es kommt darauf an, welche Tätitgkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe durch Deine auszuübende Tätigkeit erfüllt werden. Trag dazu vor oder benenne hinreichend präzise Deine auszuübende Tätigkeit, dann kann Dir geholfen werden. Alles andere ist nur blabla.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #6 am: 24.08.2019 16:07 »
Entschuldigung aber ich kenne mich mit irgendwelchen Tätigkeitsmerkmalen nicht aus.

Das einzige was ich dazu sagen kann ist das ich die identischen Aufgaben wie meine Kollegin wahrnehme die eine Gruppe höher ist.Wir teilen uns die Stelle seit ca. 1 Jahr weil es für sie zu viel war und sie Stunden verkürzt hat und wir jetzt eben das identische machen +ein paar Zusatzaufgaben für mich.

Tur mir leid wenn ich hier irgendwie doof rüberkomme aber mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich weiss nicht welche Merkmale ich erfülle oder nicht. Nur bei ihr scheint es ja für eine 7 zu reichen.

Sorry. Du brauchst nicht mehr antworten. Anscheinend kapier ich es nicht.

Danke trotzdem für deine Mühe.

TV-Ler

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #7 am: 24.08.2019 16:19 »
Entschuldigung aber ich kenne mich mit irgendwelchen Tätigkeitsmerkmalen nicht aus.

Das einzige was ich dazu sagen kann ist das ich die identischen Aufgaben wie meine Kollegin wahrnehme die eine Gruppe höher ist.
Mit Tätigkeitsmerkmalen musst du dich nicht auskennen, aber über deine auszuübenden Tätigkeiten solltest du doch mehr sagen können, als das sie deiner Meinung nach identisch mit denen deiner Kollegin sind!
Wenn da von dir ein paar Informationen kämen, könnte Dir evtl. auch geholfen werden ...

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #8 am: 24.08.2019 16:25 »
Wartungsverträge prüfen
Diverse Wartungsberichte prüfen
Diverse Rechnungen kontieren und anweisen
Tabellen in Exel einpflegen und auf dem neuesten Stand halten
Ausschreibungen für Bauleistungen, Dienstleistungen durchführen sowohl national als europaweit
Freistellungen prüfen und anfordern
Assistenz Abteilungsleitung

Zusätzlich seit 01.08 für Kollegin 2

Komplette Assistenz der Geschäftsführung
Krankmeldung abarbeiten
Postverteilung, Sortierung
Aufträge für Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen schreiben
Vorbereitung, Durchführung von Sitzungen und Nachbearbeitung
Terminkoordination
Telefon
sonstige Personalangelegenheiten die über den Tisch des GF gehen und nicht über das Personalamt laufen

Eingestellt wurde ich mich:

Vertretung Kollege 1 im Krankheits/ Urlaubsfall (s.o)
Vertreung Kollege 2 im Krankheits/Urlaubsfall(s.o)
« Last Edit: 24.08.2019 16:35 von wide »

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #9 am: 24.08.2019 16:37 »
Je nach Zeitanteilen käme von E3-E9a alles infrage.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #10 am: 24.08.2019 16:39 »
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist. Post z.b. wird jeden Tag gemacht. Ausschreibungen war in den letztenh zwei Wochen täglich 1-3, es gibt aber auch Phasen wo 2 Wochen nix passiert.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.

Aber irgendwie scheine ich hier wohl falsch zu sein oder mich nicht ausreichend auszudrücken.

Sorry. kommt nicht mehr vor
« Last Edit: 24.08.2019 16:46 von wide »

TV-Ler

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #11 am: 24.08.2019 21:42 »
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist.
Nein, falsch ist das nicht. Die Informationen, die du bislang gebracht hast, sind notwendig aber nicht hinreichend.
Es geht nicht um Zeiteinteilung, sondern um Zeitanteile. Ohne Informationen über die Zeitanteile der verschiedenen Tätigkeiten lässt sich keine verlässliche Aussage über die zutreffende Entgeltgruppe treffen.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.
Wenn die Tätigkeiten zwar identisch sind, die Zeitanteile jedoch nicht, kann sich daraus eine unterschiedliche Eingruppierung ergeben.

Bastel

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #12 am: 25.08.2019 01:33 »
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist. Post z.b. wird jeden Tag gemacht. Ausschreibungen war in den letztenh zwei Wochen täglich 1-3, es gibt aber auch Phasen wo 2 Wochen nix passiert.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.

Aber irgendwie scheine ich hier wohl falsch zu sein oder mich nicht ausreichend auszudrücken.

Sorry. kommt nicht mehr vor

Die auszuübenden Tätigkeiten sollten dir schriftlich übertragen werden. Wurden dir die Vertretungsaufgaben schriftlich übertragen? Oder nur mündlich von deinem Vorgesetzten?

Du darfst höherwertige Tätigkeiten nur ausführen, wenn diese dir wirksam übertragen wurden.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #13 am: 25.08.2019 10:20 »
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist.
Nein, falsch ist das nicht. Die Informationen, die du bislang gebracht hast, sind notwendig aber nicht hinreichend.
Es geht nicht um Zeiteinteilung, sondern um Zeitanteile. Ohne Informationen über die Zeitanteile der verschiedenen Tätigkeiten lässt sich keine verlässliche Aussage über die zutreffende Entgeltgruppe treffen.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.
Wenn die Tätigkeiten zwar identisch sind, die Zeitanteile jedoch nicht, kann sich daraus eine unterschiedliche Eingruppierung ergeben.

Okay, danke erstmal für deine Antwort. Lieb das du das so erklärst.

Ich habe es jetzt mal geschätzt, denke aber das es auch so hinkommt.

Es ist zwar von Tag zu Tag unterschiedlich aber zusammengefasst ist es ungefähr so:

- Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit sind 80% meiner Tätigkeit
- Wartungsberichte etc (s.o) sind ungefähr 5%
- Recnungen kontieren und anweisen auch 5%
- Freistellungen prüfen etc. 10%

Zusätzlich kamen ja jetzt noch die komplette Stelle/Tätigkeiten von Kollegin 2 hinzu:

- Assistenz der Geschäftsführung (Termine vereinbaren, Schreiben rausschicken oder abtippen, Termine/ Sitzungsräume vorbereiten) 50%
- Krankmeldungen 5%
- Postverteilung 25%
- Aufträge schreiben 20%

Ich hoffe jetzt einfach mal dass das jetzt genauer war.

Es variert insbesondere die oberen Tätigkeiten aber auch. Es kommt auch mal vor das zwei Wochenlang keine Ausschreibung reinkommt und ich dann mehr Wartungen mache.... aber in der Regel ist es so wie oben geschrieben und so wird auch gearbeitet.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #14 am: 25.08.2019 10:32 »
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist. Post z.b. wird jeden Tag gemacht. Ausschreibungen war in den letztenh zwei Wochen täglich 1-3, es gibt aber auch Phasen wo 2 Wochen nix passiert.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.

Aber irgendwie scheine ich hier wohl falsch zu sein oder mich nicht ausreichend auszudrücken.

Sorry. kommt nicht mehr vor

Die auszuübenden Tätigkeiten sollten dir schriftlich übertragen werden. Wurden dir die Vertretungsaufgaben schriftlich übertragen? Oder nur mündlich von deinem Vorgesetzten?

Du darfst höherwertige Tätigkeiten nur ausführen, wenn diese dir wirksam übertragen wurden.

Öhm... nein... da wurde nichts schriftlich festgehalten :(

Ich habe bei Einstellung eine Stellenbeschreibung erhalten. Da standen eben drinnen, Vertretung für Kollegin 1 und 2 und mir wurde GESAGT das man ansonsten sieht wo unterstützt werden kann. Das war dann eben z.B. Wartung und Bearbeitung von Rechnungen. EG 6 steht noch drinnen.

Das war aber auch keine Stellenbeschreibung mit offiziellem Charakter wie sonst dort üblich sondern lediglich ein Worddokument ohne Unterschrift, ohne Briefkopf der Dienststelle oder Ähnliches.

Ich muss dazu sagen das es keine Stelle gab auf die ich mich beworben habe. Ich war vor einigen Jahren zum Vorstellungsgespräch für eine Stelle eingeladen, habe diese Stelle aber nicht bekommen. Sie habenb mich aber im Hinterkopf behalten weil ich wohl doch überzeugt habe und haben mich dann zu sich eingeladen. Mir eben dieses "Dokument" unter die Nase gehalten und gefragt ob ich mir vorstellen könnte für diese Gruppe mit diesen Tätigkeiten anzufangen. Das weitere Aufgabengebiet würde dann mit der Zeit erweitert werden.

Das ich seit einem Jahr dann eben Ausschreibung und Wartung mache (alles was oben steht) wurde nur mündlich vereinbart bzw. mich gefragt ob ich da unterstützen kann. Jetzt ist mein Hauptjob eben das Thema Ausschreibungen  und genauso auch jetzt die Vertreung für die schwangere Kollegin die aber auf diese Stelle nicht zurück kommt. Bzw. da wurde ich nicht direkt gefragt da esja erstim Rahmen der normalen Vertretungsregelung lief. Diese Tätigkeiten werden aber nun dauerhaft von mir übernommen. Was bisher aber nur mündlich erfolgt ist. (ist auch erst seit ca 4 Wochen offiziell so und seit ca.6 Wochen als Krankheitsvertretung weil da noch keiner wusste das sie nicht mehr kommt)