Autor Thema: Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen  (Read 9617 times)

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #15 am: 25.08.2019 11:37 »
Okay, danke erstmal für deine Antwort. Lieb das du das so erklärst.

Ich habe es jetzt mal geschätzt, denke aber das es auch so hinkommt.

Es ist zwar von Tag zu Tag unterschiedlich aber zusammengefasst ist es ungefähr so:

- Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit sind 80% meiner Tätigkeit
- Wartungsberichte etc (s.o) sind ungefähr 5%
- Recnungen kontieren und anweisen auch 5%
- Freistellungen prüfen etc. 10%

Zusätzlich kamen ja jetzt noch die komplette Stelle/Tätigkeiten von Kollegin 2 hinzu:

- Assistenz der Geschäftsführung (Termine vereinbaren, Schreiben rausschicken oder abtippen, Termine/ Sitzungsräume vorbereiten) 50%
- Krankmeldungen 5%
- Postverteilung 25%
- Aufträge schreiben 20%

Ich hoffe jetzt einfach mal dass das jetzt genauer war.

Es variert insbesondere die oberen Tätigkeiten aber auch. Es kommt auch mal vor das zwei Wochenlang keine Ausschreibung reinkommt und ich dann mehr Wartungen mache.... aber in der Regel ist es so wie oben geschrieben und so wird auch gearbeitet.
Zu nächst einmal hast du dann ja 200%, dass heißt da müßtest du die tatsächlichen Zeitanteile mal ermitteln/schätzen.
So etwas machen einige in dem sie mal 3 Monate lang es notieren, was sie wielange gemacht haben.
Bei dem unteren Block sehe ich nur eine EG5
Postverteilung ist eher Richtung eg3
Ein Paar Regeln zur Eingruppierung im TV:

Auch wenn du der Meinung bist, dass du identische Tätigkeiten ausübst, so kann durch unterschiedliche Zeitanteile es sein, dass du in einer niedrigeren Entgeltgruppe bist.

Ebenso ist nicht wichtig was du machst (als ausgeübte Tätigkeiten), sondern das was deine auszuübenden Tätigkeiten sind (also was dein AG dir übertragen hat, und dazu ist in der Regel der Vorgesetzte nicht befugt)

Und selbst wenn du zu 100% die gleichen Dinge machst und mit identlschen Zeitanteilen, so bedeutet es nicht, dass du die gleiche EG bekommst. Denn a) es kann sein das die Kollegen falsch bezahlt werden, weil der AG sich irrt, oder weil er sie nicht herabgruppieren will.
oder b) weil sie aufgrund von Überleitungen o.ä. Besitzstände haben.

Es bleibt für dich also als einzige Möglichkeit schriftlich vom AG einzufordern/bekommen was deine auszuübende Tätigkeiten sind. Hiefür die Zeitanteile ermitteln.
oder alternativ dieses selber aufschreiben und den AG bitten zu betätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Und dann von fachkundiger Seite eine Einschätzung bekommen, in welcher EG du dann bist und wie der AG dich zu bezahlen hat. 
Da hat er dann keine Wahl, denn die Tarifautomatik sorgt dafür, dass man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten bezahlt wird.

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #16 am: 25.08.2019 11:52 »
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #17 am: 25.08.2019 12:01 »
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.

Ich entscheide selbst um was für eine Ausschreibung es sich handelt, freihändig, beschränkt, mit Interessenbekundung, europaweit etc... bei freihändigen/ beschränkten ist kein weiteres grossartiges Mitdenken erforderlich da alles über Formulare läuft und ich aller höchstens 1-2 Firmen raussuchen muss wenn überhaupt. Da mussich nur schauen das die Fristen passen

Bei Interessenbekundungen oder europaweiten Ausschreibungen bekomme ich lediglich vorgegeben welche Leistungen erbracht werden müssen und zwar in Stichpunkten mit Schäatzkosten so dass ich dann entscheiden kann umn was für eine Ausschreibung es sich handelt. Da muss ich dann selbst schauen was wir genau wann und wie ausschreiben. Die Auswertung hinterher mache ich bis zu dem Zeitpunkt wo fachliche Dinge die z.B. nur ein Architekt auswerten kann gemacht werden müssen.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #18 am: 25.08.2019 12:05 »
Wäre es also auch sinnvoll das Gespräch mit der Geschäftsführung zu suchen und erstmal zu hören was er sich Gehaltsmässig vorstellt. Denn soweit ich weiss ist er durchaus bereit etwas an meiner Gruppe zu ändern. Die Frage ist eben nur was.

Ich möchte ungern mit dem Argument Kollegin 1 bekommt aber bei gleicher Aufgabenwahrnehmung mehr (denn das ist kein Argument) noch möchte ich auf einmal mit der 8 anfangen und die EG 8 ist völlig utopisch.

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #19 am: 25.08.2019 12:08 »
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.

Ich entscheide selbst um was für eine Ausschreibung es sich handelt, freihändig, beschränkt, mit Interessenbekundung, europaweit etc... bei freihändigen/ beschränkten ist kein weiteres grossartiges Mitdenken erforderlich da alles über Formulare läuft und ich aller höchstens 1-2 Firmen raussuchen muss wenn überhaupt. Da mussich nur schauen das die Fristen passen

Bei Interessenbekundungen oder europaweiten Ausschreibungen bekomme ich lediglich vorgegeben welche Leistungen erbracht werden müssen und zwar in Stichpunkten mit Schäatzkosten so dass ich dann entscheiden kann umn was für eine Ausschreibung es sich handelt. Da muss ich dann selbst schauen was wir genau wann und wie ausschreiben. Die Auswertung hinterher mache ich bis zu dem Zeitpunkt wo fachliche Dinge die z.B. nur ein Architekt auswerten kann gemacht werden müssen.

Gibt es denn einen tatsächlichen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Art der Ausschreibung oder ist in Gesetzen, Richtlinien usw. festgelegt, welche Art der Ausschreibung erfolgen muß?

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #20 am: 25.08.2019 12:16 »
Nein das ist gesetzlich geregelt. Nicht vom Amt etc. sondern gesetzlich. Da gibt es Vorgaben. Z.B. bis zu welchem Betrag wie ausgeschrieben werden darf und ab wann z.B. europaweit..

wide

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« Antwort #21 am: 25.08.2019 12:25 »
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.

Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.

Spid

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« Antwort #22 am: 25.08.2019 12:33 »
Nein das ist gesetzlich geregelt. Nicht vom Amt etc. sondern gesetzlich. Da gibt es Vorgaben. Z.B. bis zu welchem Betrag wie ausgeschrieben werden darf und ab wann z.B. europaweit..

Dann handelt es sich um bloße Rechtsanwendung. Auch sonst vermag ich keine sL im erforderlichen Umfang für eine Eingruppierung in E7 oder höher auszumachen.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #23 am: 25.08.2019 12:34 »
Ok, danke für deine Überprüfung und Meinung.

Spid

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« Antwort #24 am: 25.08.2019 12:37 »
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.

Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.

Die Menge der Arbeit ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Du bist im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit zur Leistung von Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn das Aufgabenpensum in dieser Zeit zu schaffen ist, sehe ich nicht, was es dann zu kritisieren gäbe. Ist es nicht zu schaffen, ordnet der AG entsprechende Arbeitsstunden an (dann gibt es die entsprechenden Zuschläge) oder die Arbeit bleibt teilweise liegen -  das ist dann aber ein AG-Problem.

Die Eingruppierung richtet sich hingegen nach dem Wert der auszuübenden Tätigkeit im Tarifgefüge.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #25 am: 25.08.2019 12:43 »
Ja das hab ich verstanden.

Die Arbeit ist nicht zu schaffen, deshalb unterstützt ja die Kollegin ab Mittags und übernimmt was noch akut anfällt. Ich hab 20 Stunden und muss zusätzlich ne 39 Std. Kraft vertreten.

Weiss ich nicht ob er so einfach Mehrarbeitsstunden anordnen kann/wird. Ich bin ja nicht aus Spass Teilzeitkraft sondern habe ein Kind zu betreuuen.

Ich werd mich aufjedenfall dann da nicht mehr zum Affen machen.

Spid

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #26 am: 25.08.2019 12:56 »
Bei einer Teilzeitkraft geht das dann, wenn es einzelvertraglich vereinbart wurde oder mit Zustimmung der Teilzeitkraft. Der überwiegende Teil der mir bekannten Formulararbeitsverträge im öD sieht die Verpflichtung zu Mehrarbeit/Überstunden auch bei TZ-Beschäftigung vor.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #27 am: 25.08.2019 13:02 »
Mag sein, wird er aber nicht machen. Ist momentan auch gar nicht möglich und ich glaube nicht das er möchte das ich mein Kind mit zur Arbeit bringe. Ist hier aber auch kein Thema momentan.


WasDennNun

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #28 am: 25.08.2019 15:39 »
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.
Nun es ist so, dass durch den Tarifvertrag, das obige eben nicht der Fall ist.
Entweder du hast tariflich geringwertige Tätigkeiten zu machen als deine Kolleginnen, dann ist es eben so und du kannst fragen ob du nicht diese höherwertige T. bekommst, damit du mehr Geld bekommst.
Oder deine Kolleginnen werden übertariflich bezahlt, das könnte man als unfair betrachten.

Aber hängen bleibt an dir ja nicht ein Stück arbeit mehr als an deinen Kolleginnen.
Wenn der AG der Meinung ist, dass du überdurchschnittliche Leistungen erbringst, dann könnte er dich durch Stufenzulagen /- erhöhung belohnen.
Das kann und sollte man dann halt mal fordern.
Zitat
Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.
Was ist so? Das du nach Tarif bezahlt wirst und du es als ungerecht empfindest?
Aber natürlich kann der AG da immer bei der Zuteilung der arebit entsprechend dir was zu kommen lassen (sofern überhaupt höherwertige Arbeit da ist und nicht die Kolleginnen aus irgendwelchen Gründen "falsch" bezahlt werden.

Und das beste Mittel sich monteär zu verbessern ist immer sich einen AG / AP suchen der besser beazhlt wird, da has du absolut Recht.

wide

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Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
« Antwort #29 am: 25.08.2019 15:49 »
Nein. Ich finde es nicht ungerecht das ich nach Tarif bezahlt werde.

Ich finde es ungerecht wenn sie eine Gruppe höher ist als ich obwohl die Tätigkeiten von ihr nicht hochwertiger sind als meine. Denn sie hat genauso wenig eigene Entscheidungen zu treffen wie ich.

Zusätzlich kommt eben noch dazu das ich nicht wie du sagst "kein Stück mehr arbeiten muss" sondern das genau ich das muss. Ich habe eine 20 Stundne Woche und muss zusätzlich seit 6 Wochen eine Vollzeitkraft vertreten die nicht zurück kommt und was ich auf Dauer weiterh machen soll. Ich ganz alleine! Ich habe mehr Arbeit dadurch und diese Person ist eben auch auf der 7 gewesen. Das heisst. Wir haben alle ähnliche Tätigkeiten was zumindest selbständige Arbeit betrifft bzw. Kollegin 2 ja anscheinend nicht mal die 7 zustände (wenn das stimmt was oben steht) und ich auf meiner 6 rumkraksel während die anderen beiden eine 7 haben. Am meisten Arbeit habe nur ich. und ich arbeite die gleichen Tätikgieten für die 6 ab während die beiden anderen in der 7 sind. Und ja das empfinde ich durchaus als unfair...

Wenn die beiden andere Tätigkeiten hätten oder Tätigkeiten die eine 7 gerechtfertigen, kein Ding.... ich gönn jedem sein Geld.... ich seh es aber nicht ein eine Vollzeitkraft die die 7 bekam komplett zu ersetzen, die selbe Arbeit wie meine Kollegin zu machen die auch die 7 kriegt und ich hab nur ne 6.

Und mit Konsequenz meine ich, das ich mich dann eben intern umschauen werde denn da werden die Assistenzstellen grundsätzlich mit mindestens 7, wenn nichg sogar 8 vergütet.

Ich werde nächste Woche das Gespräch suchen und dann für mich die Konsequenzen daraus ziehen und ich glaube nicht das sie mich verlieren wollen