Autor Thema: vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit  (Read 2478 times)

Nordseekind

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Hallo zusammen,

mir wurde vor ein paar Wochen eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen. Die bisherige Stelleninhaberin hat eine andere Tätigkeit in einem anderen Fachbereich angenommen, für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Jetzt steht in einem Schreiben an mich: Sollte die ursprüngliche Stelleninhaberin vor Ablauf der zwei Jahre auf ihre Stelle zurückkehren, endet die Tätigkeit für mich automatisch.

Nun habe ich erfahren, dass sie mit ihren neuen Aufgaben nicht so ganz glücklich ist. Könnte das für mich bedeuten, dass sie die neue Stelle von heute auf morgen hinschmeißt und ich dann wieder zurück auf meinen alten Arbeitsplatz muss? Oder was wären Gründe für eine frühere Rückkehr der eigentlichen Stelleninhaberin?

Freue mich auf eure Einschätzungen und wünsche euch einen schönen Sonntag!

LG Nordseekind

Spid

  • Gast
Eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist vom Direktionsrecht des AG gedeckt, weshalb er sie auch im Rahmen seines Direktionsrechts jederzeit wieder entziehen kann. Besondere Gründe braucht er dafür nicht.