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Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel

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taktvoll69:
Hallo zusammen,

ich habe mich erfolgreich bei einer anderen Bundesbehörde auf einer höher bewertete Stelle beworben. Derzeit bin ich in der Besoldungsgruppe A 11, Gruppenstufe 5, geführt. Übernehme ich bei einem Dienstherrnwechsel auch meine aktuelle Gruppenstufe in der Besoldungsgruppe und fange ich wieder bei Stufe 1 an?

Kann mir jemand weiterhelfen? 

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: taktvoll69 am 25.08.2019 12:32 ---...  bei einer anderen Bundesbehörde ...
--- End quote ---
hört sich nicht nach Dienstherrnwechsel an, sondern nach Wechsel der Dienststelle (und vielleicht des Geschäftsbereichs). Ich sehe keinen Grund für eine neue Stufenfestsetzung.   

taktvoll69:
Danke für die Antwort. Es handelt sich hierbei schon um zwei verschiedene Arbeitgeber. Von Bundesbehörde A nach Bundesbehörde B

Spid:
Abgesehen davon, daß Beamte keinen Arbeitgeber haben, sind zwei Bundesbehörden keine unterschiedlichen Arbeitgeber - und auch keine unterschiedlichen Dienstherrn. Arbeitgeber wie auch Dienstherr ist in beiden Fällen die Bundesrepublik Deutschland.

taktvoll69:
Vielen Dank für die rasche Antwort , das beruhigt mich erstmal. Ich vergewissere mich Morgen nochmal bei meinem neuen Dienstherrn / meiner neuen Dienststelle.

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