Autor Thema: Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel  (Read 2870 times)

taktvoll69

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Hallo zusammen,

ich habe mich erfolgreich bei einer anderen Bundesbehörde auf einer höher bewertete Stelle beworben. Derzeit bin ich in der Besoldungsgruppe A 11, Gruppenstufe 5, geführt. Übernehme ich bei einem Dienstherrnwechsel auch meine aktuelle Gruppenstufe in der Besoldungsgruppe und fange ich wieder bei Stufe 1 an?

Kann mir jemand weiterhelfen? 

Gerda Schwäbel

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Antw:Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel
« Antwort #1 am: 25.08.2019 13:32 »
...  bei einer anderen Bundesbehörde ...
hört sich nicht nach Dienstherrnwechsel an, sondern nach Wechsel der Dienststelle (und vielleicht des Geschäftsbereichs). Ich sehe keinen Grund für eine neue Stufenfestsetzung.   

taktvoll69

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Antw:Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel
« Antwort #2 am: 25.08.2019 14:08 »
Danke für die Antwort. Es handelt sich hierbei schon um zwei verschiedene Arbeitgeber. Von Bundesbehörde A nach Bundesbehörde B

Spid

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Antw:Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel
« Antwort #3 am: 25.08.2019 14:12 »
Abgesehen davon, daß Beamte keinen Arbeitgeber haben, sind zwei Bundesbehörden keine unterschiedlichen Arbeitgeber - und auch keine unterschiedlichen Dienstherrn. Arbeitgeber wie auch Dienstherr ist in beiden Fällen die Bundesrepublik Deutschland.

taktvoll69

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Antw:Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel
« Antwort #4 am: 25.08.2019 15:58 »
Vielen Dank für die rasche Antwort , das beruhigt mich erstmal. Ich vergewissere mich Morgen nochmal bei meinem neuen Dienstherrn / meiner neuen Dienststelle.

Spid

  • Gast
Antw:Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel
« Antwort #5 am: 25.08.2019 16:11 »
Welcher neue Dienstherr?