Meiner Meinung nach ein ziemlich schlechtes Argument:
Im Tarifbereich sind viele Einsteiger im Öffentlichen Dienst vertreten, daher kann man dort schlecht Kenntnisse im Tarif-/Beamtenrecht und bei der einschlägigen Terminologie voraussetzen.
Für den Beamtenbereich wird aber aufgrund der sog. Bestenauslese ja nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung selektiert und sogar systemimmanent eine Laufbahnbefähigung usw. verordnet. Daher sollte man schon erwarten können, dass derartige Grundlagen, die das eigene Beamtenverhältnis betreffen, zum Kenntnisstand gehören.
Außerdem rührt dieser in der Tat unangebrachte Vergleich daher, dass in der behördlichen Praxis oftmals die exakt gleichen Aufgaben von Tarifbeschäftigten und Beamten wahrgenommen werden. Hier ist es also zumindest verständlich, wenn Vergleiche der Laufbahngruppen mit den Entgeltgruppen stattfinden.