Autor Thema: [BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?  (Read 4815 times)

RalfMantel

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Guten Tag,

ich soll zum 01.10.2019 von der Besoldungsgruppe 7 in die A8 höhergruppiert werden.
Zusätzlich würde an selbigem Datum auch die Erfahrungsstufe steigen (von 3 nach 4).

Ist dies beides zum gleichen Datum möglich?
Einige Kollegen meinen dass beides in einem Jahr nicht geht, bzw. der Arbeitgeber den Aufstieg in der Erfahrungsstufe um ein Jahr hinauszögern darf.

Leider habe ich hieru keinen passenden Gesetztestext gefunden.

Vielen Dank!

Mask

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Beamte werden befördert und nicht höhergruppiert. Die Erfahrungsstufen richten sich in Bayern nach Art. 30 BayBesG und sind unabhängig von einer etwaigen Beförderung. Also Kurzform: Alles gut, geht beides am selben Datum ;)

Kingrakadabra

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Herrlich immer dieses gefährliche Halbwissen der lieben Kollegen. ;)

Mask

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Herrlich immer dieses gefährliche Halbwissen der lieben Kollegen. ;)
Solange es nicht die Kollegen aus der Personalabteilung sind 😉😁

Muenchner82

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Wird bei der BVS kein Beamtenrecht mehr gelehrt?

Kingrakadabra

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Wird bei der BVS kein Beamtenrecht mehr gelehrt?

Scheinbar nicht. ;)

Seppel84

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Vor allem sind Beförderung und die Stufenfestsetzung 2 komplett unterschiedliche paar Schuhe. Hammer, sowas lernt man am 1 Tag in der Ausbildung.

Tagelöhner

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Die sog. Bestenauslese auf Basis der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums treibt halt seltsame Blüten. Anstatt sich mit den Grundlagen seines Beamtenstatus' auseinanderzusetzen, werden auch noch Begrifflichkeiten aus dem Tarifbereich verwendet... ;D

WasDennNun

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Die sog. Bestenauslese auf Basis der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums treibt halt seltsame Blüten.
Bestenauslese   ;D ;D ;D ;D

Solitair

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Die sog. Bestenauslese auf Basis der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums treibt halt seltsame Blüten. Anstatt sich mit den Grundlagen seines Beamtenstatus' auseinanderzusetzen, werden auch noch Begrifflichkeiten aus dem Tarifbereich verwendet... ;D
Das ist nur gerecht. In jedem 3. Post aus dem Tarifbereich wird ja auch von gehobenem oder höheren Dienst fabuliert.

Tagelöhner

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Meiner Meinung nach ein ziemlich schlechtes Argument:

Im Tarifbereich sind viele Einsteiger im Öffentlichen Dienst vertreten, daher kann man dort schlecht Kenntnisse im Tarif-/Beamtenrecht und bei der einschlägigen Terminologie voraussetzen.

Für den Beamtenbereich wird aber aufgrund der sog. Bestenauslese ja nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung selektiert und sogar systemimmanent eine Laufbahnbefähigung usw. verordnet. Daher sollte man schon erwarten können, dass derartige Grundlagen, die das eigene Beamtenverhältnis betreffen, zum Kenntnisstand gehören.

Außerdem rührt dieser in der Tat unangebrachte Vergleich daher, dass in der behördlichen Praxis oftmals die exakt gleichen Aufgaben von Tarifbeschäftigten und Beamten wahrgenommen werden. Hier ist es also zumindest verständlich, wenn Vergleiche der Laufbahngruppen mit den Entgeltgruppen stattfinden.