Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfristen als Angestellter im öD
Fleißige Biene:
Hallo in die Runde, ich möchte gerne als Angestellter im öD von einem Bundesland zum anderen Bundesland wechseln. Ich bin jetzt mehr als 8 Jahre im öD. Welche Kündigungsfristen habe ich zu beachten? Danke.
Chrille1507:
Hallo,
angenommen für Sie gilt der TV-L, dann hilft ein Blick in den § 34 TV-L weiter.
Genau sagen kann ich Ihnes es nicht, da "mehr als 8 Jahre" sehr ungenau ist.
Fleißige Biene:
Ich bin mehr als 8 Jahre im öD tätig als Angestellter. Für mich gilt der TV-L.
Fleißige Biene:
Es geht darum, welche Kündigungsfrist ich als Angestellter habe nach mehr als 8 Jahren im öD, also nicht der Arbeitgeber.
Chrille1507:
Ja aber was heißt denn mehr als 8 Jahre? 15 Jahre sind auch mehr als 8 Jahre.
Wie gesagt ein Blick in den §34 TV-L bringt Sie da sehr schnell weiter.
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