Besteht beidseitige Tarifbindung? Wenn nicht kann im Arbeitsvertrag grundsätzlich ein beliebiger Tarifvertrag in Bezug genommen werden.
Soweit beidseitige Tarifbindung besteht wäre zu prüfen welcher Tarifvertrag einschlägig ist. Sind alle Voraussetzungen des § 1 TV-V erfüllt? (Dies sind (mit einigen weiteren Regelungen) rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören. )