Autor Thema: Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung  (Read 8678 times)

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,134
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #15 am: 24.09.2019 13:18 »
Scheinbar wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus).
Scheinbar oder anscheinend?

Daveman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #16 am: 24.09.2019 13:24 »
Scheinbar wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus).
Scheinbar oder anscheinend?
Anscheinend trifft hier eher zu (die Unterscheidung viel mir schon immer schwer!)

Daveman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #17 am: 24.09.2019 13:27 »
Wobei die alte Stelle nicht zu 100% Tätigkeiten nach E13 enthalten haben muss. 50% hätten gereicht. Die 25% E13 hätten aber ggf. keine Auswirkungen auf die E11.

Man muss sich die Arbeitsplatzbeschreibung/übertragenden Aufgaben anschauen und dann eine Bewertung vornehmen. Wenn das Ergebnis >E11 ist kann man aktiv werden.

Genau das ist dann wohl auch die Frage die sich dann jetzt Stellen wird, sollte da eine "Fehlbeurteilung" bei der Eingruppierung eingestanden werden (was ich nicht erwarte...)

Wenn ich also 25% der 100% Stelle eine EG13 Tätigkeit ausübe, zu 50% eine EG11 und zu 25% eine neue Tätigkeit bei der ich die Eingruppierung nicht weiß (vermutlich EG11), kann die 25% EG13 dann überhaupt einen Einfluß nehmen oder reicht der Zeitanteil nicht aus?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,359
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #18 am: 24.09.2019 14:17 »
Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #19 am: 29.09.2019 13:11 »
Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.

Daveman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #20 am: 08.10.2019 10:45 »
Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.

Damit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?

Spid

  • Gast
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #21 am: 08.10.2019 10:52 »
Du brauchst Arbeitsvorgänge im zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale mindestens der E13 erfüllen, um in diese eingruppiert zu sein.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
« Antwort #22 am: 08.10.2019 11:16 »
Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.
Ja, damit ist gemeint, dass in den E11r "Tätigkeiten" ja Arbeitsvorgänge sein könnten, die E13 sind.
Man sollte also nicht "Tätigeiten" bewerten, sondern die AVs

Damit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?