Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung

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Daveman:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.09.2019 13:11 ---
--- Zitat von: Bastel am 24.09.2019 14:17 ---Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.

--- End quote ---
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.

--- End quote ---

Damit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?

Spid:
Du brauchst Arbeitsvorgänge im zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale mindestens der E13 erfüllen, um in diese eingruppiert zu sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: Daveman am 08.10.2019 10:45 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.09.2019 13:11 ---
--- Zitat von: Bastel am 24.09.2019 14:17 ---Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.

--- End quote ---
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.

--- End quote ---
Ja, damit ist gemeint, dass in den E11r "Tätigkeiten" ja Arbeitsvorgänge sein könnten, die E13 sind.
Man sollte also nicht "Tätigeiten" bewerten, sondern die AVs

Damit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?

--- End quote ---

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