Scheinbar wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus).
Zitat von: Daveman am 24.09.2019 13:11Scheinbar wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus). Scheinbar oder anscheinend?
Wobei die alte Stelle nicht zu 100% Tätigkeiten nach E13 enthalten haben muss. 50% hätten gereicht. Die 25% E13 hätten aber ggf. keine Auswirkungen auf die E11.Man muss sich die Arbeitsplatzbeschreibung/übertragenden Aufgaben anschauen und dann eine Bewertung vornehmen. Wenn das Ergebnis >E11 ist kann man aktiv werden.
Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Zitat von: Bastel am 24.09.2019 14:17Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.
Zitat von: WasDennNun am 29.09.2019 13:11Zitat von: Bastel am 24.09.2019 14:17Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.Ja, damit ist gemeint, dass in den E11r "Tätigkeiten" ja Arbeitsvorgänge sein könnten, die E13 sind.Man sollte also nicht "Tätigeiten" bewerten, sondern die AVsDamit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?