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Höhergruppierung und Stufenzuordnung
Fragensteller:
Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Stufenzuordnung bei Höhergruppierung. Es erfolgt eine Höhergruppierung von der TV-L EG 10 Stufe 3 in die EG 12. Welche Stufenzuordnung wäre hier zu erwarten?
Vielen Dank vorab an alle.
Spid:
3
Fragensteller:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich das laut der Höhergruppierungstabelle auch abgelesen. Allerdings sagte man mir das es wohl 2 werden könnte, da eine Stufe überspringen wird und das Entgelt der 12/2 centgenau dem der 10/3 entsprechen würde (laut TV-L Rechner ebenfalls) und das dies ausschlaggebend sei. Denn laut Tarifvertrag müsse nämlich bei einer Höhergruppierung mindestens dasselbe Entgelt erreicht werden wie in der ursprünglichen Gruppe. Und das wäre ja hier der Fall. Wie ist das zu bewerten, bzw. gibt es da klare Regeln? Oder liegt das im Ermessen des Personalers?
Spid:
Ja, es gibt klare Regeln (§17 Abs. 4 TV-L). Sie führen zu dem von mir dargestellten Ergebnis.
WasDennNun:
--- Zitat von: Fragensteller am 26.08.2019 17:47 ---Vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich das laut der Höhergruppierungstabelle auch abgelesen. Allerdings sagte man mir das es wohl 2 werden könnte, da eine Stufe überspringen wird und das Entgelt der 12/2 centgenau dem der 10/3 entsprechen würde (laut TV-L Rechner ebenfalls) und das dies ausschlaggebend sei. Denn laut Tarifvertrag müsse nämlich bei einer Höhergruppierung mindestens dasselbe Entgelt erreicht werden wie in der ursprünglichen Gruppe. Und das wäre ja hier der Fall. Wie ist das zu bewerten, bzw. gibt es da klare Regeln? Oder liegt das im Ermessen des Personalers?
--- End quote ---
Weder das es im Ermessen des Personalers liegt, noch das so einer noch als Personaler arbeiten sollte.
(Aber diese Aussage trifft ja leider auf ~80% der personaler zu, so dass man auf solche Menschen zurückgreifen muss.)
ich könnte ko***en
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