Autor Thema: Höhergruppierung und Stufenzuordnung  (Read 3351 times)

Fragensteller

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Höhergruppierung und Stufenzuordnung
« am: 26.08.2019 17:35 »
Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Stufenzuordnung bei Höhergruppierung. Es erfolgt eine Höhergruppierung von der TV-L EG 10 Stufe 3 in die EG 12. Welche Stufenzuordnung wäre hier zu erwarten?

Vielen Dank vorab an alle.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 26.08.2019 17:37 »
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Fragensteller

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Antw:Höhergruppierung und Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 26.08.2019 17:47 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich das laut der Höhergruppierungstabelle auch abgelesen. Allerdings sagte man mir das es wohl 2 werden könnte, da eine Stufe überspringen wird und das Entgelt der 12/2 centgenau dem der 10/3 entsprechen würde (laut TV-L Rechner ebenfalls) und das dies ausschlaggebend sei. Denn laut Tarifvertrag müsse nämlich bei einer Höhergruppierung mindestens dasselbe Entgelt erreicht werden wie in der ursprünglichen Gruppe. Und das wäre ja hier der Fall. Wie ist das zu bewerten, bzw. gibt es da klare Regeln? Oder liegt das im Ermessen des Personalers?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung und Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 26.08.2019 18:07 »
Ja, es gibt klare Regeln (§17 Abs. 4 TV-L). Sie führen zu dem von mir dargestellten Ergebnis.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 27.08.2019 09:47 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich das laut der Höhergruppierungstabelle auch abgelesen. Allerdings sagte man mir das es wohl 2 werden könnte, da eine Stufe überspringen wird und das Entgelt der 12/2 centgenau dem der 10/3 entsprechen würde (laut TV-L Rechner ebenfalls) und das dies ausschlaggebend sei. Denn laut Tarifvertrag müsse nämlich bei einer Höhergruppierung mindestens dasselbe Entgelt erreicht werden wie in der ursprünglichen Gruppe. Und das wäre ja hier der Fall. Wie ist das zu bewerten, bzw. gibt es da klare Regeln? Oder liegt das im Ermessen des Personalers?
Weder das es im Ermessen des Personalers liegt, noch das so einer noch als Personaler arbeiten sollte.
(Aber diese Aussage trifft ja leider auf ~80% der personaler zu, so dass man auf solche Menschen zurückgreifen muss.)
ich könnte ko***en

sigma5345

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Antw:Höhergruppierung und Stufenzuordnung
« Antwort #5 am: 27.08.2019 11:00 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich das laut der Höhergruppierungstabelle auch abgelesen. Allerdings sagte man mir das es wohl 2 werden könnte, da eine Stufe überspringen wird und das Entgelt der 12/2 centgenau dem der 10/3 entsprechen würde (laut TV-L Rechner ebenfalls) und das dies ausschlaggebend sei. Denn laut Tarifvertrag müsse nämlich bei einer Höhergruppierung mindestens dasselbe Entgelt erreicht werden wie in der ursprünglichen Gruppe. Und das wäre ja hier der Fall. Wie ist das zu bewerten, bzw. gibt es da klare Regeln? Oder liegt das im Ermessen des Personalers?
Die Höhergruppierung erfolgt schrittweise EG für EG ... also erst von E10S3 --> E11S3 danach erst von E11S3 in E12S3. Unglaublich das ein Personaler so etwas nicht weiß.... :o