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Berufshaftpflicht sinnvoll?
was_guckst_du:
...das regelte man früher nach BGB...da gabs mal eine Regelung, die hieß: ...wer einer Frauensperson unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Beischlaf verleitet, ist zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.. :D soll heißen"muss Unterhalt zahlen" 8)
Allein der Begriff "Frauensperson"...einfach herrlich ;D
Mask:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 23.09.2019 15:56 ---...ich kenne nur die alte Definition eines Verwaltungsaktes... "Wenn der Beamte die Beamtin packt, nennt man das Verwaltungsakt." 8)
Ob danach die Berufshaftpflicht greift? ???
--- End quote ---
Ich hau mich weg :D :D
Laemat:
Wir müssen mal am Karma von "was guckst du" arbeiten. Alte Fundstücke werden viel zu wenig gewürdigt.
P.S. ok das war zweideutig
was_guckst_du:
...mein Karma habe ich mir hart erarbeitet... 8) ...aufs Verhältnis bezogen, fällt da sogar Spid gnadenlos ab... ;D
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