Es ist ja richtig, dass sich an der Eingruppierung auch durch ein rechtskräftiges Urteil nichts ändert. Allerdings führt die Feststellung einer bestimmten Eingruppierung dazu, dass nach der festgestellten Eingruppierung Entgeld gezahlt wird. Deshalb sind die Urteile, wenn sie denn rechtskräftig werden, für die Betroffenen, auch wenn die Eingruppierung nicht berührt wird, wertvoll.