Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Spid:
Nein.
Jürgen173:
Ich finde den Streit um den Begriff „Höhergruppierung“ sinnlos. Natürlich wurden die klagenden Kollegen im Erfolgsfall nicht in die E9a höhergruppiert, sondern es wurde festgestellt, dass sie in der E9a eingruppiert sind.
Wichtiger scheint mir zu sein, dass die mittlerweile 4 Urteile der Arbeitsgerichte noch nicht rechtskräftig sind und daher noch keine Wirkung entfalten. Außerdem ist völlig offen, wie die Justizminister reagieren werden, wenn einzelne Urteile rechtskräftig werden.
Spid:
Es handelt sich eben um einen rechtserheblichen Unterschied mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen. Es ist also höchst relevant - weshalb die Urteile der Arbeitsgerichte auch bei Rechtskraft die Eingruppierung der Betroffenen in keinster Weise berühren.
Jürgen173:
Es ist ja richtig, dass sich an der Eingruppierung auch durch ein rechtskräftiges Urteil nichts ändert. Allerdings führt die Feststellung einer bestimmten Eingruppierung dazu, dass nach der festgestellten Eingruppierung Entgeld gezahlt wird. Deshalb sind die Urteile, wenn sie denn rechtskräftig werden, für die Betroffenen, auch wenn die Eingruppierung nicht berührt wird, wertvoll.
Spid:
Das ist zwar zutreffend, berührt aber weder das Thema des Threads, in dem es ausweislich der vom TE gewählten Überschrfit um die Eingruppierung geht, noch hätte es eine unmittelbare Wirkung über die vier Betroffenen hinaus.
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