Autor Thema: Stufenlaufzeit Elternzeit  (Read 3178 times)

Eisbaer1984

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Stufenlaufzeit Elternzeit
« am: 27.08.2019 21:52 »
Mir ist bekannt, dass die Elternzeit für die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird.
Wie sieht es aber aus, wenn ich während des Mutterschutzes (freiwillig) und während der Elternzeit der gleichen Tätigkeit auf 450€-Basis im gleichen Unternehmen nachgegangen bin? Zählt das auch nicht dazu, weil es ja quasi ein anderer Arbeitsvertrag ist?

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #1 am: 27.08.2019 21:59 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung? War die Tätigkeit, der Du nachgegangen bist, auch die auszuübende Tätigkeit?

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #2 am: 27.08.2019 22:03 »
Wurde während der Elterzeit nach gleicher Entgeltgruppe bezahlt?

Eisbaer1984

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #3 am: 28.08.2019 09:59 »
Wir sind angelehnt an den TvöD.
Die Tätigkeit während der Elternzeit war die Gleiche, wie sonst auch, aber ich war auf Minijobs-Basis angestellt.

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #4 am: 28.08.2019 10:35 »
Auch beim Minijob kann man ganz normal eine Eingruppierung vornehmen. Wenn dies aber nicht der Fall war ist die formale Voraussetzung für das Weiterlaufen der Stufenlaufzeit m.E. nicht gegeben.

Eisbaer1984

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #5 am: 28.08.2019 11:50 »
Das war mir nicht bekannt. Pech für mich, schön für den Arbeitgeber.
Danke für die Rückmeldung.