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Stufenlaufzeit Elternzeit

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Eisbaer1984:
Mir ist bekannt, dass die Elternzeit für die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird.
Wie sieht es aber aus, wenn ich während des Mutterschutzes (freiwillig) und während der Elternzeit der gleichen Tätigkeit auf 450€-Basis im gleichen Unternehmen nachgegangen bin? Zählt das auch nicht dazu, weil es ja quasi ein anderer Arbeitsvertrag ist?

Spid:
Besteht beiderseitige Tarifbindung? War die Tätigkeit, der Du nachgegangen bist, auch die auszuübende Tätigkeit?

Lars73:
Wurde während der Elterzeit nach gleicher Entgeltgruppe bezahlt?

Eisbaer1984:
Wir sind angelehnt an den TvöD.
Die Tätigkeit während der Elternzeit war die Gleiche, wie sonst auch, aber ich war auf Minijobs-Basis angestellt.

Lars73:
Auch beim Minijob kann man ganz normal eine Eingruppierung vornehmen. Wenn dies aber nicht der Fall war ist die formale Voraussetzung für das Weiterlaufen der Stufenlaufzeit m.E. nicht gegeben.

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