Autor Thema: Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber  (Read 4282 times)

Fleißiger Falter

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Guten Morgen, ich möchte mir gerne eine neue Arbeit suchen im öD in einem anderen Bundesland. Wer muss für mich eine Beurteilung / Zwischenzeugnis schreiben (direkter Vorgesetzter?) und in welchem Zeitraum muss das Dokument erstellt werden? Was muss in der Beurteilung drin stehen und dürfen negative Bestandteile enthalten sein? Danke an das Forum.

Spid

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 28.08.2019 06:25 »
Es besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, dieser Anspruch besteht gegen den AG, er ist unverzüglich zu erfüllen.

Fleißiger Falter

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 28.08.2019 06:38 »
Dürfen negative Bestandteile im Zwischenzeugnis enthalten sein?

Spid

  • Gast
Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 28.08.2019 06:42 »
Natürlich, durch den Zwang zur wohlwollenden Formulierung vielleicht für den Laien jedoch nicht augenfällig.

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 16.09.2019 10:29 »
Es besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, dieser Anspruch besteht gegen den AG, er ist unverzüglich zu erfüllen.
Ich habe eine Frage dazu.
Nach TV-L §35/2 bzw §35/3 hätte ich ja das Recht auf ein Zwischen- (vorläufiges) Zeugnis. Wenn ich mir eine neue Stelle im öD suche, trifft ja weder "bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses" noch "triftiger Grund" zu. Ich bin zwar auf der Suche, hab aber noch nirgends eine Zusage oder ein Vorstellungsgespräch oder sonstiges. Ich benötige aber ein aktuelles Zeugnis, welches ich mit in die Bewerbungen legen möchte.
Was gebe ich meinem AG bei der Abforderung eines Zeugnisses per E-Mail denn nun für Gründe mit, damit der sich darauf aufgrund "bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses" oder "triftiger Grund" genötigt fühlen muss, mir eines auszustellen??
Oder fordere ich das ohne Grund ala "Sehr geehrte/r ... bitte stellen Sie mir nach TV-L §35 ein Zeugnis aus" ab?

Spid

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #5 am: 16.09.2019 10:32 »
Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist ein triftiger Grund.

TV-Ler

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #6 am: 16.09.2019 10:39 »
Ich benötige aber ein aktuelles Zeugnis, welches ich mit in die Bewerbungen legen möchte.
Das ist der triftige Grund.

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #7 am: 16.09.2019 10:41 »
Ich benötige aber ein aktuelles Zeugnis, welches ich mit in die Bewerbungen legen möchte.
Das ist der triftige Grund.
Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist ein triftiger Grund.
Oh, das hätte ich so nicht eingeschätzt - sehr schön. Das kann man dann ja immer als Grund angeben - auch wenn ich nur aus Spaß am Ärgern meines Chefs oder als ABM für meinen Chef eins möchte und gar nicht wirklich auf der Suche bin  ;D
Super!

@edit:
ich bin natürlich in der Tat am Suchen, aber nice to know  ;)

Das ich suche muss aber als Begründung bei der Abforderung mit angegeben werden? Dann wüsste mein Chef ja, dass ich mich umoriente. Dann würde ich mit dem wahrscheinlich schlechter werdenden Betriebsklima leben müssen  :o Oder schreibt man das nicht so direkt bei der Abforderung rein, dass man auf der Suche nach einer neuen Stelle ist?
« Last Edit: 16.09.2019 10:50 von ichEinfachUnverbeamtet »

heidi80

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #8 am: 17.09.2019 11:02 »
ein wenig spät, aber hier die Kommentierung dazu. Der letzte Satz sollte Aussage genug sein  ;D

Zitat
III. Zwischenzeugnis ( Absatz 2 )
37   
Gemäß Absatz 2 ist der Arbeitnehmer berechtigt, beim Vorliegen triftiger Gründe unabhängig von den Voraussetzungen des Absatzes 1 bereits während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dem Antrag auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses braucht der Arbeitgeber nur nachzukommen, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund nennt. Dabei sollte nicht kleinlich vorgegangen werden. Als triftig ist der vom Arbeitnehmer vorgebrachte Grund anzusehen, wenn er den Wunsch des Angestellten auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bei verständiger Betrachtungsweise als berechtigt erscheinen lässt. Triftige Gründe sind insbesondere: Bewerbung um eine andere Stelle oder um einen Ausbildungsplatz, geplanter Stellenwechsel, Versetzung.


Zitat
Das ich suche muss aber als Begründung bei der Abforderung mit angegeben werden?
aus der Kommentierung: Dem Antrag auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses braucht der Arbeitgeber nur nachzukommen, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund nennt.

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #9 am: 24.10.2019 15:24 »
Hallo,

es hat sich bisher noch nicht viel getan  >:( ich habe die Anfrage an den zuständigen Bereichsleiter geschickt. Dieser hat es weitergeleitet an den PersBereich (so seine mündliche Aussage). Nach 4 Wochen habe ich erneut nachweislich per EMail mit dem Hinweis auf 35/4 TV-L beim Bereichsleiter nachgefragt und die mündliche Info erhalten, er hätte einen Vordruck vom Personaler erhalten und diesen nun weiter zum UnterbereichsLeiter geschickt. Den habe ich noch nicht erreicht. Ich habe aber erfahren (nur vom Hören-Sagen), dass er es an den Sachbearbeiter weitergeben wird, welcher mit mir zusammenarbeitet, da der mich ja am besten einschätzen kann. Der SB hat das Formular noch nicht erhalten, der Unterbereichsleiter ist nicht erreichbar.

Mitlerweile sind 6 Wochen vorbei und ich habe immer noch nichts in der Hand. Habe ich noch eine Möglichkeit außer weiter zu warten? Der Bereichsleiter kann (will) nicht helfen - er meinte: ich habs ja weitergegeben, mehr kann ich nicht tun...

Spid

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Antw:Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
« Antwort #10 am: 24.10.2019 15:35 »
Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, der sich durchaus gerichtlich durchsetzen läßt.