Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber
Fleißiger Falter:
Guten Morgen, ich möchte mir gerne eine neue Arbeit suchen im öD in einem anderen Bundesland. Wer muss für mich eine Beurteilung / Zwischenzeugnis schreiben (direkter Vorgesetzter?) und in welchem Zeitraum muss das Dokument erstellt werden? Was muss in der Beurteilung drin stehen und dürfen negative Bestandteile enthalten sein? Danke an das Forum.
Spid:
Es besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, dieser Anspruch besteht gegen den AG, er ist unverzüglich zu erfüllen.
Fleißiger Falter:
Dürfen negative Bestandteile im Zwischenzeugnis enthalten sein?
Spid:
Natürlich, durch den Zwang zur wohlwollenden Formulierung vielleicht für den Laien jedoch nicht augenfällig.
ichEinfachUnverbeamtet:
--- Zitat von: Spid am 28.08.2019 06:25 ---Es besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, dieser Anspruch besteht gegen den AG, er ist unverzüglich zu erfüllen.
--- End quote ---
Ich habe eine Frage dazu.
Nach TV-L §35/2 bzw §35/3 hätte ich ja das Recht auf ein Zwischen- (vorläufiges) Zeugnis. Wenn ich mir eine neue Stelle im öD suche, trifft ja weder "bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses" noch "triftiger Grund" zu. Ich bin zwar auf der Suche, hab aber noch nirgends eine Zusage oder ein Vorstellungsgespräch oder sonstiges. Ich benötige aber ein aktuelles Zeugnis, welches ich mit in die Bewerbungen legen möchte.
Was gebe ich meinem AG bei der Abforderung eines Zeugnisses per E-Mail denn nun für Gründe mit, damit der sich darauf aufgrund "bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses" oder "triftiger Grund" genötigt fühlen muss, mir eines auszustellen??
Oder fordere ich das ohne Grund ala "Sehr geehrte/r ... bitte stellen Sie mir nach TV-L §35 ein Zeugnis aus" ab?
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