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§28 TVÖD Sonderurlaub

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cnc:
Hallo Zusammen,

ich mache es kurz und schmerzlos und sehr ehrlich. Ich bin seit über 10 Jahren im ÖD, bin meinem Arbeitgeber gegenüber sehr loyal eingestellt, genieße diese unglaubliche Sicherheit und auch das Umfeld ist eigentlich im gelb-grünen Bereich. Wenn ich jammere, dann meist auf hohem Niveau,

ABER:

- Ich habe das finanzielle Ende der Fahnenstange erreicht
- Fachlich gibt es keine neuen Herausforderungen

Mich plagt also Monotonie, Kollegen die nicht mitziehen und sich mental auf ihren Renteneintritt in 10 Jahren vorbereiten und bei diesem Verhalten sogar keinerlei Konsequenz zu befürchten haben.

Und:

Ich habe ein Jobangebot auf dem Tisch liegen, was mir genau das bietet was ich möchte:

- Mehr Verantwortung
- Interessante Aufgaben

Mein Problem => So richtig kündigen und auf alle Benefits (Sicherheit, "Unkündbar" ab 2023) verzichten mag ich dann doch nicht, weil Haus, Frau, Kind...

Meine Idee:

2-3 Jahre Sonderurlaub einreichen, damit ich die vetragliche Sicherheit halte und eine Rückkehroption habe und beim potentiell neuen Arbeitgeber anfangen, schauen wie es sich entwickelt. Läuft es gut => langfristig beim jetzigen AG kündigen. Läuft es schlecht, zum jetzigen AG zurückkehren.

Ist dieser Plan realisierbar? Vielleicht steckt ja noch jemand in diesem Dilemma. Ich freue mich über jede Nachricht. Lieben Dank vorab.

Chrille1507:
Hallo,

also laut § 28 TVöD ist ja ein "wichtiger Grund" Bedingung für den Sonderurlaub.

Ich bezweifle, dass der AG das, ich nenne es mal "Probearbeiten", bei einem anderen AG als wichtigen Grund ansieht.
Ich kenne jetzt keinen vergleichbaren Fall gehe aber nicht von großen Erfolgschancen aus.

Solltest du Sonderurlaub o.ä. erhalten, müsste dein Arbeitgeber die Stelle ja unbesetzt lassen. Ich glaube nicht das sich ein AG auf so etwas einlässt.

cnc:

--- Zitat von: Chrille1507 am 28.08.2019 08:36 ---Hallo,

also laut § 28 TVöD ist ja ein "wichtiger Grund" Bedingung für den Sonderurlaub.

Ich bezweifle, dass der AG das, ich nenne es mal "Probearbeiten", bei einem anderen AG als wichtigen Grund ansieht.
Ich kenne jetzt keinen vergleichbaren Fall gehe aber nicht von großen Erfolgschancen aus.

Solltest du Sonderurlaub o.ä. erhalten, müsste dein Arbeitgeber die Stelle ja unbesetzt lassen. Ich glaube nicht das sich ein AG auf so etwas einlässt.

--- End quote ---

Hallo Chrille1507,

warum muss er sie unbesetzt lassen? Wenn ich bspw. 2 Jahre Sonderurlaub erhalte, dann könnte er doch einen für 2 Jahre einstellen.

Alien1973:
Du willst also ins weite Meer hinaus schwimmen und wenn es nicht klappt in den sicheren Hafen zurück kehren?

Warum sollte da dein jetziger AG mitspielen? Vor allem wird dein AG deine Stelle nicht drei Jahre frei halten können. Deine Kollegen oder Ex-Kollegen werden sicherlich höchst erfreut sein. Wenn dann ist das dein eigenes Risiko und wenn es nicht klappt musst du selber inkl. Familie mit den Konsequenzen leben...

cnc:

--- Zitat von: Alien1973 am 28.08.2019 08:43 ---Du willst also ins weite Meer hinaus schwimmen und wenn es nicht klappt in den sicheren Hafen zurück kehren?

Warum sollte da dein jetziger AG mitspielen? Vor allem wird dein AG deine Stelle nicht drei Jahre frei halten können. Deine Kollegen oder Ex-Kollegen werden sicherlich höchst erfreut sein. Wenn dann ist das dein eigenes Risiko und wenn es nicht klappt musst du selber inkl. Familie mit den Konsequenzen leben...


--- End quote ---

Du bringst es auf den Punkt! Natürlich werden mich meine Kollegen lieben, wenn sie auf einmal wieder arbeiten müssen :)

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