Autor Thema: §28 TVÖD Sonderurlaub  (Read 14912 times)

Skedee Wedee

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #15 am: 14.09.2019 09:02 »
Meine Idee:

2-3 Jahre Sonderurlaub einreichen, damit ich die vetragliche Sicherheit halte und eine Rückkehroption habe und beim potentiell neuen Arbeitgeber anfangen, schauen wie es sich entwickelt. Läuft es gut => langfristig beim jetzigen AG kündigen. Läuft es schlecht, zum jetzigen AG zurückkehren.

Ist dieser Plan realisierbar? Vielleicht steckt ja noch jemand in diesem Dilemma. Ich freue mich über jede Nachricht. Lieben Dank vorab.

Aus AN-Sicht natürlich eine schöne Idee, die vermutlich kein AG ernsthaft in Betracht zieht. Um Dir die Hoffnung zu nehmen: dieser Plan ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht realisierbar.

bluemchen83

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #16 am: 19.09.2019 08:30 »
Lass dich nicht entmutigen!
Beim Land Berlin z. B. wird das sogar angeraten (Sparmaßnahmen und so).

Ich habe bzw. hatte auch zwei Kollegen/Kolleginnen, die das so gemacht haben, eine Kollegin hat zunächst sechs Monate (wg. Probezeit) Sonderurlaub nach § 28 TVÖD beantragt und auch genehmigt bekommen.

Danach hat sie einen Antrag auf Verlängerung gestellt und auch der wurde bewilligt.

Die Idee ist also ganz und gar nicht dumm. Viel Erfolg!

Chrille1507

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #17 am: 19.09.2019 09:16 »
Die Idee ist nicht dumm, der Arbeitgeber, der dem zustimmt meiner Meinung nach schon.

Würde mich aber tatsächlich nicht wundern, wenn in Berlin ein Antrag nach § 28 TVöD genehmigt werden würde  :P

Aber wie wurde denn mit der fehlenden Arbeitskraft umgegangen? Wurde befristet jemand eingestellt?

bluemchen83

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #18 am: 19.09.2019 09:20 »
Nein, da in Berlin zu dem Zeitpunkt sparen angesagt war, wurden die Stellen nicht neu besetzt.
Die übrig gebliebenen Kolleginnen/Kollegen hatten dann einfach Pech.

Chrille1507

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #19 am: 19.09.2019 09:29 »
@bluemchen83:

Nur für mich und der Vollständigkeit halber, die Kollegin war mindestens 6 Monate weg, die anderen Kollegen mussten die Arbeit mitmachen bis die Kollegin sich entschlossen hat tatsächlich zu kündigen. Hab ich das richtig verstanden?

Laemat

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #20 am: 20.09.2019 07:31 »
nein hast du nicht, die Kollegin hat nicht gekündigt sondern den Sonderurlaub verlängert.

Eigentlich ja eine tolle Sache, die Wirtschaft brummt, der private Krauter gibt mir mehr Kohle und wenn es mal nicht mehr läuft braucht er bei der Kündigung auch kein schlechtes Gewissen haben.

Ich habe ja das Fangnetz öffentlicher Dienst.

Das liest sich schon so abartig egoistisch so ein Kollege hätte es bei uns schwer.

werop

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #21 am: 20.09.2019 09:32 »
Man muss doch die unterschiedlichen Fälle und die Motive beachten: in einem Fall Sonderurlaub aufgrund Fortbildung, d.h. der Arbeitgeber hat doch ein eigenes Interesse, dass der Arbeitnehmer sich weiterbildet und das dann auch einbringt.
Der geschilderte Fall (ich nehm Sonderurlaub um das Beste für mich rauszuholen und der Arbeitgeber hat keinen Vorteil, nur Nachteile, auch Kosten, die eigentlich unter Steuerverschwendung laufen) ist doch etwas ganz anderes.
Ich sehe das wie was_guckst_du:

...der Grund ist "falsche Selbsteinschätzung gepaart mit erhöhtem Sicherheitsdenken"...

WasDennNun

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #22 am: 22.09.2019 10:40 »
Das liest sich schon so abartig egoistisch so ein Kollege hätte es bei uns schwer.
Bei uns hätte der Vorgesetzte das Problem, die Arbeit würde einfach liegen bleiben und er müsste erklären warum.
Selber schuld wenn die Kollegen so maso drauf sind und sich die Mehrarbeit selbst aufhalsen.

Schon mehr als dämlich so etwas an den "klugen" Kollegen anzulasten, der doch nur das macht was jeder machen sollte, Chancen suchen und nutzen.


Laemat

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #23 am: 23.09.2019 07:19 »
da hast du schon recht aber ich kenne meine Pappenheimer und die Fragen nicht wie klug der Kollege war sondern sehen nur seine "Vorteile".

Das ist die gleiche Diskussion, wie ich Sie öfter führe: "Du willst ja nur auf Dienstreise", dass ich dafür 2x 4h in meiner Freizeit im Zug sitze Interessiert keinen.

bluemchen83

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #24 am: 23.09.2019 08:18 »
@bluemchen83:

Nur für mich und der Vollständigkeit halber, die Kollegin war mindestens 6 Monate weg, die anderen Kollegen mussten die Arbeit mitmachen bis die Kollegin sich entschlossen hat tatsächlich zu kündigen. Hab ich das richtig verstanden?

Jain, die Stellen wurden während des Sonderurlaubs nicht neu besetzt. Allerdings bekommen die Abteilungen immer mal wieder frisch gebackene Beschäftigte, welche eigentlich den ohnehin bestehenden Personalmangel verstärken sollten. Naja. Zumindest wurde somit ein Teil aufgefangen.


...

Eigentlich ja eine tolle Sache, die Wirtschaft brummt, der private Krauter gibt mir mehr Kohle und wenn es mal nicht mehr läuft braucht er bei der Kündigung auch kein schlechtes Gewissen haben.

...

Beide Kolleginnen sind weiterhin im öD, btw.  ;)


DarkRanger

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #25 am: 23.09.2019 10:25 »
Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt. Denn wenn man noch offiziell "arbeitet" wie will man dann ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen ?

Was sagt die Personalabteilung, wenn plötzlich die P-Akte von einer andern Behörde angefordert wird?

Was sagt die neue P-Abteilung wenn man sagt ( oder schlimmer: sie erfährt es durch die Akte), man ist  für 2 Jahre im Urlaub und dann schau ich mal.

Alternativ wäre die Anmeldung einer Nebentätigkeit in der alten behörde, was zwar bei Angestellten nur anzeige- aber nicht genehmigungpflichtig ist, aber durchaus über eine Nebentätigkeit hinaus geht.

Also so einfach sehe ich diese Idee nicht.

TV-Ler

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #26 am: 23.09.2019 10:26 »
Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt.
Nein, es erlischt natürlich nicht. Es ruht lediglich.

Max

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Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
« Antwort #27 am: 24.09.2019 20:31 »
Probiere es einfach mal.

Bei uns ist hier Flexibilität. Geht von langjährig abwesenden GVP-Leichen die wohl nie wieder auftauchen werden, über Beurlaubungen mit erwarteter Rückkehr und umgekehrt Leute die ganz offiziell ausgeschieden sind aber immer noch wegen "Altlasten" auftauchten.
Ist jedoch nur eine Option für das obere Ende der Gehaltsskala.