Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt. Denn wenn man noch offiziell "arbeitet" wie will man dann ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen ?
Was sagt die Personalabteilung, wenn plötzlich die P-Akte von einer andern Behörde angefordert wird?
Was sagt die neue P-Abteilung wenn man sagt ( oder schlimmer: sie erfährt es durch die Akte), man ist für 2 Jahre im Urlaub und dann schau ich mal.
Alternativ wäre die Anmeldung einer Nebentätigkeit in der alten behörde, was zwar bei Angestellten nur anzeige- aber nicht genehmigungpflichtig ist, aber durchaus über eine Nebentätigkeit hinaus geht.
Also so einfach sehe ich diese Idee nicht.