Hallo liebes Team,
ich soll ab 1.10. Aufgaben unseres gD (
A9) übernehmen. Ich bin selbst "nur" mD (
E7) und habe bisher unseren gD/hD immer nur zugearbeitet. Nun fallen aufgrund von Weggang des gD die Aufgaben ja nicht weg. Man hat mir (vorerst nur mündlich) mitgeteilt, dass ich diese Aufgaben übernehmen
muss. Die Übertragung der höherwertigen Aufgaben ist sicher durch das Direktionrecht des AG abgesichert. Darum geht es mir aber erstmal nicht.
Ich will hier mal mit offenen Karten spielen. Die Aufgabe des gD will keiner machen. Unsere hD haben sich alle bereits schön aus der Verantwortung gezogen und machen die Aufgaben des gD nicht mit. Ich habe die Aufgaben noch nie gemacht, weiß also zu 90% nicht, was ich tun soll - ich habe ja bisher immer nur Zuarbeit geleistet.
1.: Kann ich mich aufgrund von Unwissen (ich kenn die Aufgaben/Arbeitsabläufe des gD absolut nicht) gegen die Übertragung wehren? Oder kann ich beruhigt annehmen mit dem Verweis an meinen AG, dass ich, genau wie der scheidende gD, erst ca 1 Jahr Einarbeitung benötige?
2.: Und wie sieht es denn mit der Auslastung aus? In der Theorie ist ja jeder im öD zu 100% ausgelastet.
Wenn ich nun die Arbeit des gD mitmachen MUSS, kann das doch rechnerisch nicht funktionieren? Meine originären 100% E7 + zusätzlich 75% A9 ?? Das Problem ist, dass man mir meine Aufgaben NICHT streichen wird - das ist bereits sicher.
3.: Noch etwas zum Entgelt. Der gD kommt nicht wieder, eine Neueinstellung findet nicht statt. Das Ministerium will die Aufgaben trotzdem erledigt haben. Kann unter diesen Merkmalen eine zeitlich begrenzte Übertragung der höherwertigen Tätigkeit angestrebt werden oder muss das eine dauerhafte sein (Höhergruppierung)?