Liebes Forum,
ich soll ab 1. September als wissenschaftlicher Mitarbeiter (E10) gemäß des TV-L eingestellt werden und zwar in die Stufe 1. Ich hatte davor eine siebenmonatige (Dezember '18 bis Juni '19) Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität (E13). Weiterhin absolvierte ich von Oktober bis Dezember '18 ein Berufspraktikum, ebenfalls im öffentlichen Dienst. Davor war ich von Mai bis September '18 als wissenschaftlicher Mitarbeiter gemäß TVöD angestellt. Die beiden letztgenannten Tätigkeiten fanden beim selben Arbeitgeber statt.
Die zuständige Personalmitarbeiterin erkennt nur die letzte Tätigkeit, an der Universität, als einschlägige Berufserfahrung an, die anderen dagegen nicht, weil sie länger als sechs Monate zurückliegen, obwohl ich ja ohne Unterbrechungen beschäftigt war, wenn auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Ich bin mir bezüglich der Auslegung der §§ 16 und 17 des TV-L nicht sicher, ob dies konform ist. Könnt Ihr mir helfen?
Weitere Informationen, von denen ich nicht weiß ob sie notwendig sind: Elternzeit von April '19 bis September '19 und Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter (E13) von September '13 bis Februar '17.
Viele Grüße,
Robinio