1. These: ein Dipl. Elektroing., der nach EG 10 bezahlt wird, macht wohl Tätigkeiten, die nicht unbedingt seinen Fähigkeiten entsprechen
2. These: bei einem Dipl. Elektroing., der an der Erstellung einer Stellenbeschreibung scheitert, stellt sich die Frage, wie er denn seine Diplomarbeit gemeistert hat
3. These: These 1 trifft nicht zu...die ehemalig EG 11 Stelle, wurde auf die persönlichen Fähigkeiten zurecht geschnitten