Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
E9a oder 9b?
Wastelandwarrior:
Es kann sich immernoch um ein Missverständnis zwischen Personal- und Gehaltsstelle handeln. Ich würde mal nachfragen.
Spid:
Inwiefern sollte ein Mißverständnis im Sachverhalt überhaupt existieren?
Wastelandwarrior:
Das die eine Hand davon ausging, sie sei nach Fgr. 3 eingruppiert, die andere aber Fgr. 2 erfasst hat. Bei den wenigen Aufgaben, die TAs in die Fallgruppe 2 eingruppieren, ist das nicht ganz unwahrscheinlich.
Spid:
Wie sollte das nach der Sachverhaltsschilderung wahrscheinlich sein? Abrechnungstechnisch ist es korrekt hinterlegt, da in der Abrechnung der Stufenaufstieg nach der regulären Stufenlaufzeit erfolgte und die Personalabteilung wird die andere Ausfertigung des Arbeitsvertrages mit der Angabe der Fallgruppe 2 haben.
nichts_tun:
Ich sehe auch kein Mißverständnis im SV.
Mir ist allerdings mal passiert, dass ich höhergruppiert werden sollte just zu dem Zeitpunkt, als ein regulärer Stufenaufstieg stattfinden sollte (Stufe 2 zu Stufe 3). Bei Unterzeichnung meines ÄV meinte die Personal-SB, dass ich ja dann gleich in Stufe 4 käme, weil zuerst der Stufenaufstieg vollzogen wird und dann die Höhergruppierung.
Ich habe natürlich die Personal-SB korrigiert. 8)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version