Autor Thema: [NI] Sonderzahlung anteilsmäßig bei Beförderung A8 zu A9 im Laufe des Jahres  (Read 3834 times)

Meyer

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Hallo,
ich bin zur Zeit mit A8 in Niedersachsen verbeamtet.
Zum 15.10. werde ich nach A9 befördert.
Erhalte ich die Sonderzahlung (420 Euro) anteilsmäßig?

Für eine Antwort wäre ich dankbar!
« Last Edit: 31.08.2019 01:37 von Admin2 »

DDU_Nds

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Nein.
Lt. § 63 NBesG ist Voraussetzung, dass Du im Dezember in den Besoldungsgruppen A5 - A8 bist.


Skedee Wedee

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Wenn ich den § 63 I NBesG richtig lese, dann gehst Du leider leer aus.  :(  Du hast für den Monat Dezember keine Ansprüche auf Dienstbezüge nach den Besoldungsgruppen A 5 - A 8, so dass auch kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung mit den Dienstbezügen für den Monat Dezember besteht.

Meyer

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RE
« Antwort #3 am: 09.09.2019 08:20 »
Vielen Dank!

Macht es Sinn, sich dann 2 Monate später befördern zu lassen?

Kingrakadabra

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Antw:RE
« Antwort #4 am: 09.09.2019 09:29 »
Vielen Dank!

Macht es Sinn, sich dann 2 Monate später befördern zu lassen?

Das könnte man doch sicher leicht ausrechnen. Oder?
Ob das überhaupt machbar wäre, weiß ich nicht...

Mayday

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Antw:RE
« Antwort #5 am: 09.09.2019 12:05 »
Vielen Dank!

Macht es Sinn, sich dann 2 Monate später befördern zu lassen?

Das könnte man doch sicher leicht ausrechnen. Oder?
Ob das überhaupt machbar wäre, weiß ich nicht...

Dann mal los:

Differenz zwischen Endstufe A8 und Endstufe A9 = 206,97 € x 2,5 Monate = 517, 42 €. Selbst bei Stufe 8 (179,18 € x 2,5 Monate = 447,95 €) macht das keinen Sinn, eine 2-monatige Verschiebung auf den 15.12. schon gar nicht...   ;)

Meyer

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Vielen Dank.
Ich bin aber in Stufe 6.
Also ich käme dann auf ca. 90 Euro weniger wenn ich das richtig rechne und die Beförderung zum 15.10 erfolgt?

was_guckst_du

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..ach du meine Güte! ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Meyer

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Fraglich ist ja, ob es für die Auszahlung der Sonderzahlung entscheident ist, das man den vollen Monat Dezember noch in A8 ist oder ob es bei einer Veränderung zur Monatsmitte nur anteilig gezahlt wird bzw. ein Teil erstattet werden müsste?

Muenchner82

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Sorry für oT aber ich bin gerade echt schockiert. Was ist das denn für eine lausige Sonderzahlung? 420€ ernsthaft? Steigt das wenigstens mit den Bezügeerhöhungen?

DDU_Nds

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Muenchener82
Bis einschließlich A8 gibt es einen Festbetrag von 420 Euro; alles ab A9 und Versorgungsempfänger gehen leer aus... Niedersachsen ist ja nicht grundlos auf einem der letzten Plätze, was die Besoldung angeht... Ab 2020 soll es etwas anders geregelt werden, aber das ist meines Wissens nach noch nicht in trockenen Tüchern.

Mayday

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Vielen Dank.
Ich bin aber in Stufe 6.
Also ich käme dann auf ca. 90 Euro weniger wenn ich das richtig rechne und die Beförderung zum 15.10 erfolgt?

Stufe 6...
Laut gültiger Besoldungstabelle für NI sind das 166,03 € Differenz x 2,5 Monate = 415, 07 €.  Das wären 4,93 € weniger als die Sonderzahlung!  >:(

Aber! Ab A9 erhöht sich ja auch der Familienzuschlag!  :D  Stufe 1 von 132,72 auf 139,38 € =  6,66 € mehr pro Monat x 2,5 = 16,65 €.  415,07 € + 16,65 €  = 431, 72 €, also satte 11,72 € mehr als die Sonderzahlung. Damit dürften die Weihnachtsgeschenke gerettet sein!  8)