Autor Thema: E9a oder 9b?  (Read 8485 times)

Misiu

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E9a oder 9b?
« am: 29.08.2019 09:34 »
Guten Morgen!

Sorry, ich weiß es gibt Unmengen an Beiträgen zu diesem Thema, aber irgendwie finde ich keine konkrete Antwort.

Eigentlich ist meine Frage ganz simpel:
In meinem Arbeitsvertrag steht Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 2. Auf der Gehaltsabrechnung steht nach den Tarifverhandlungen und der Erhöhung immer noch E9/4. Gehöre ich jetzt der 9a oder 9b an?

E9a/5 und E9b/4 haben die gleichen Gehälter, danach kann ich mich nicht richten. Aber wäre ich nun in 9a, müsste doch auf meiner Abrechung auch E9/5 stehen, oder? Also meiner Auffassung nach müsste es die "ehemals normale" 9b sein...auch aufgrund der Fallgruppe.

Vielen Dank schon mal!!
LG,
Misiu

Spid

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #1 am: 29.08.2019 09:37 »
Aus der Fallgruppe allein kann nicht darauf geschlossen werden, ob es sich um die E9a oder die E9b handelt, weil die einzelnen Fallgruppen in den einzelnen Abschnitten der EGO völlig unterschiedlich belegt sind.

Misiu

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #2 am: 30.08.2019 08:58 »
Wie soll man das dann herausfinden? Hinter der Fallgruppe steht noch "Teil II Abschnitt 22.3"...Wenn ich das in der entsprechenden Vereinbarung unter technischen Assistenten nachlese, steht da nicht besonders viel. Fallgruppe 1,2,3 und das wars.

Aber sehe ich das richtig, dass in meiner Abrechnung dann auch E9 Stufe 5 stehen müsste, wenn ich in 9a wäre? Blöderweise sind die Gehälter ja gleich bei 9a/5 und 9b/4. Meine Stufe hat sich aber nicht geändert, also gehe ich davon aus, dass es 9b sein muss. Die Änderungen wurden doch rückwirkend zum 01.01.2019 gemacht oder?

Spid

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #3 am: 30.08.2019 09:08 »
Mit der Angabe des konkreten Abschnitts läßt sich doch leicht feststellen, daß es sich um eine E9 mit regulären Stufenlaufzeiten handelt, da keine verlängerten Stufenlaufzeiten angegeben sind - letzteres ist bspw. bei Fallgruppe 3 des betreffenden Abschnitts der Fall.

Misiu

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #4 am: 30.08.2019 09:13 »
Ah!  :D

Ja gut, sorry das ganze ist ein Irrwald für mich. Ich habe nur versucht mir das irgendwie herzuleiten, ohne die genauen Regelungen zu kennen.
Ich bin von E9/3 auch ganz normal nach 3 Jahren in Stufe 4 gekommen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich eigentlich gedacht, dass ich einen verlangsamten Stufenaufstieg habe (wurde mir bei Einstellung mal gesagt, meine ich). Aber dem war dann ja wohl doch nicht so :)

Wastelandwarrior

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #5 am: 30.08.2019 14:54 »
Es kann sich immernoch um ein Missverständnis zwischen Personal- und Gehaltsstelle handeln. Ich würde mal nachfragen.

Spid

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #6 am: 30.08.2019 14:59 »
Inwiefern sollte ein Mißverständnis im Sachverhalt überhaupt existieren?

Wastelandwarrior

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #7 am: 30.08.2019 15:02 »
Das die eine Hand davon ausging, sie sei nach Fgr. 3 eingruppiert, die andere aber Fgr. 2 erfasst hat. Bei den wenigen Aufgaben, die TAs in die Fallgruppe 2 eingruppieren, ist das nicht ganz unwahrscheinlich.

Spid

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #8 am: 30.08.2019 15:23 »
Wie sollte das nach der Sachverhaltsschilderung wahrscheinlich sein? Abrechnungstechnisch ist es korrekt hinterlegt, da in der Abrechnung der Stufenaufstieg nach der regulären Stufenlaufzeit erfolgte und die Personalabteilung wird die andere Ausfertigung des Arbeitsvertrages mit der Angabe der Fallgruppe 2 haben.

nichts_tun

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #9 am: 30.08.2019 16:30 »
Ich sehe auch kein Mißverständnis im SV.

Mir ist allerdings mal passiert, dass ich höhergruppiert werden sollte just zu dem Zeitpunkt, als ein regulärer Stufenaufstieg stattfinden sollte (Stufe 2 zu Stufe 3). Bei Unterzeichnung meines ÄV meinte die Personal-SB, dass ich ja dann gleich in Stufe 4 käme, weil zuerst der Stufenaufstieg vollzogen wird und dann die Höhergruppierung.

Ich habe natürlich die Personal-SB korrigiert.  8)

Misiu

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Antw:E9a oder 9b?
« Antwort #10 am: 30.08.2019 17:59 »
Ich glaube dass der Mensch, den ich damals am Telefon gefragt habe, ob ich nach 3 Jahren in Stufe 4 komme,  es selbst nicht besser wusste. Da war das mit dieser „kleinen E9“ gerade neu. Zu dem Zeitpunkt hatte ich ja schon längst meinen Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Angaben und der ist dann wohl auch bindend.
Somit gab es natürlich auch eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung, mit der ich zu Fallgruppe 2 gehöre.
Alles gut