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Frage zur Entgelterhöhung: +3,12% 2020

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Spid:
Steht da ernsthaft „Steigerungsbeiträge“ und nicht etwa „Steigerungsbeträge“? Da „Steigerungsbeiträge“ Unfug ist, wäre im Wege der Auslegung zu ergründen, was da vereinbart werden sollte. Ein Steigerungsbetrag hingegen würde eindeutig auf die Steigerung der individuellen Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle abheben, weil es nur dort einen Betrag gibt, der zur Heranziehung für die vertragsgemäße Steigerung des Tabellenentgelts infrage käme.

Friese:
Es steht Steigerungsbetrag drin. Es ist aber keine Entgeltgruppe und Stufe im Arbeitsvertrag definiert. Für die einzelnen Jahre 2020 und 2021 sind die Steigerungsraten online angegben; sowie einen Mindestbetrag EUR. Er bei der Ansicht in den Tabellen fällt auf, dass die Steigerungsraten in den einzelnen Stufen unterschiedlich sind.

Spid:
Wen interessieren Angaben, die irgendwer irgendwo „online“ gestellt hat und die Du gefunden hast. Steigerungsraten sind ausweislich der Formulierung im Arbeitsvertrag ohnehin unbeachtlich. Es kommt auf Steigerungsbeträge an. Diese können sich nur spezifisch für jeweils eine Entgeltgruppe/Stufe ergeben. Ob diese im Arbeitsvertrag genannt ist, ist unbeachtlich.

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