Ich halte BBesO A/B Nr. 12 für recht eindeutig.
ja ok wenn man die BBesO A/B Nr. 12 liest steht dort:
Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX.
danke, gilt also nur wenn dies in der Dienstpostenbeschreibung steht.