Hallo zusammen!
Ich brauche einmal Eure Hilfe, da ich zugegebenermaßen ein bisschen Faul bin heute morgen und mir auch gerade die Zeit zum Suchen fehlt.
Die Begriffe in Anführungszeichen sind die, die der Kollege so formuliert hat.
Ein junger Kollege kam eben zu mir und wollte wissen, ob er zur Prüfungsvorbereitung im Januar (AL1) einen Anspruch auf "Sonderurlaub" hat, bzw ob der Arbeitgeber ihm ein paar Tage schenkt.
Ich persönlich wäre ja zu meinem Arbeitgeber (Personalamt) gegangen, hätte mich dumm gestellt (fällt mir gar nicht schwer) und wäre mit ein- zwei Tagen im Gepäck wieder raus gegangen. Wenn ich mehr gebraucht hätte, hätte ich halt von meinem Urlaub etwas dazugetan. Es ist, wie immer, ein Geben und Nehmen....
Unser Arbeitgeber ist recht flexibel und auch zuvorkommend in solchen Sachen.
Es gibt hier keine Betriebsvereinbarung oder ähnliches für solche Fälle.
Mir ist ein ANSPRUCH aus dem TVöD heraus auch nicht bekannt. Ich denke, eine solche Regelung könnte es nur per Betriebsvereinbarung geben.
Gibt es irgendeinen tariflichen Anspruch, oder lässt sich ein Anspruch aus einer anderen gesetzlichen Grundlage herleiten?