Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstellungsvoraussetzung Entscheider BAMF
Kat:
Wobei ich mich da frage, wie ein Psychologe zu mehr Ahnung im öffentlichen Recht kommt wie jemand, der den A II hat. Alleine die Tatsäche, dass er ein FAchhochschulstudium hat kann es ja nicht sein.
inter omnes:
Niemand hat behauptet, dass jemand mit einem fachfremden (Fach)hochschulabschluss als Entscheider qualifizierter sei, als ein TB mit AL II. Es ging allein um die systemisch bedingten Unterschiede zwischen berufliche Aufstiegsfortbildung und einem akademischen Studium.
Abseites dieser Diskussion dürfte wohl unstreitig sein, dass rein fachlich ein AL II-Absolvent als Entscheider besser geeignet sein dürfte, als ein Psychologe. Aber wen der Dienstherr/Arbeitgeber für die jeweilige Stelle mit welchem Bildungsabschluss präferiert, obliegt allein seiner (rechtlich sehr weiten) Einschätzungsprärogative.
was_guckst_du:
--- Zitat von: inter omnes am 02.09.2019 20:48 ---N obliegt allein seiner (rechtlich sehr weiten) Einschätzungsprärogative.
--- End quote ---
...na hoffentlich kann der Dienstherr mit soviel Machtbefugnis umgehen.. ::)
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