Wie ist aktuell die Lage, besonders in Bezug auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst:
Kann man als ausgebildete VFA in die EG 9b TVöD-VKA eingruppiert werden, ohne die 20 Jahre zu erfüllen und ohne den Angestelltenlehrgang II (in Niedersachsen) absolviert zu haben? Gibt es da Ausnahmemöglichkeiten?
Wäre sogar noch mehr möglich - rein tarifrechtlich gesehen? Gibt es da irgendwas zu - sowas wie Anwendungshinweise vom Städtetag oder irgendwas dergleichen? Oder könnt ihr berichten, dass ihr solche Fälle kennt?
Besonders auch in Bezug, wenn man bei einer neuen Kommune beginnt, im gleichen Bereich wie vorher - also schon gute Vorkenntnisse aufweisen kann - besteht die Möglichkeit, dann auf eine höherwertige Stelle zu kommen, als die E9a?