Autor Thema: EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?  (Read 6781 times)

Kathrin222

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Wie ist aktuell die Lage, besonders in Bezug auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst:

Kann man als ausgebildete VFA in die EG 9b TVöD-VKA eingruppiert werden, ohne die 20 Jahre zu erfüllen und ohne den Angestelltenlehrgang II (in Niedersachsen) absolviert zu haben? Gibt es da Ausnahmemöglichkeiten?

Wäre sogar noch mehr möglich - rein tarifrechtlich gesehen? Gibt es da irgendwas zu - sowas wie Anwendungshinweise vom Städtetag oder irgendwas dergleichen? Oder könnt ihr berichten, dass ihr solche Fälle kennt?

Besonders auch in Bezug, wenn man bei einer neuen Kommune beginnt, im gleichen Bereich wie vorher - also schon gute Vorkenntnisse aufweisen kann - besteht die Möglichkeit, dann auf eine höherwertige Stelle zu kommen, als die E9a?


Spid

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #1 am: 30.08.2019 12:02 »
Da die Eingruppierung den Arbeitsvertragsparteien entzogen ist, können irgendwelche Anwendungshinweise keine Wirkung auf diese entfalten. Außerhalb der Abschnitte der EGO, für die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht, gibt es dieses Eingruppierungshindernis nicht, auch für den Allg. Teil gibt es in E13 und höher kein Eingruppierungshindernis. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Kathrin222

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #2 am: 30.08.2019 12:20 »
Soll heißen - man kann auch ohne jeweilige Ausbildungen oder Erfahrungsjahren auf Stellen gesetzt und dementsprechend eingruppiert werden? Lediglich Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Also derzeit als VFA z. B. auf einer Stelle mit einem Vertrag für EG9a und es wäre möglich, auf eine EG9c Stelle gesetzt zu werden und auch dementsprechend eingruppiert werden mit neuem Vertrag und allem Pipapo?


Spid

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #3 am: 30.08.2019 12:30 »
Derlei habe ich nicht ausgeführt. Dort, wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich gilt, steht sie der Eingruppierung in die entsprechenden Entgeltgruppen, wenn sie durch den TB nicht erfüllt wird. Da die Eingruppierung den Arbeitsvertragsparteien entzogen ist, können sie daran nichts ändern, weder einseitig noch im Einvernehmen. Sie gilt aber sächlich weder für die Entgeltgruppen E13 und höher noch für alle Abschnitte der EGO.

Grumbakiechel

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #4 am: 31.08.2019 00:43 »
Ich frag mich allerdings, was eine VFA auf einer E9c verloren hat, die es nicht mal schafft, die Regelungen der EGO zu verstehen. Tut mir leid, aber meiner Meinung nach schon völlig untauglich, Leistungen entsprechend der E9a zu erbringen.

Wastelandwarrior

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #5 am: 04.09.2019 12:04 »
Das ist ein häufiges Mißverständnis. Die Leute wollen nicht gleich viel leisten/vorhalten oder so lange ausgebildet werden, sie wollen nur endlich die gleiche Kohle !  :D

tattoodriechen74

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #6 am: 04.09.2019 12:31 »
Ansichtssache...für Krankheit kann man nichts... war kein Schnupfen der 2 Jahre gedauert hat.Dennoch bin ich weiter Betriebszugehörig...bis zu meiner Kündigung
Liebe Grüße Sandra

Spid

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #7 am: 04.09.2019 12:37 »
Wie meinen?

nichts_tun

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Antw:EG9b und höher ohne AII oder 20 Jahre möglich?
« Antwort #8 am: 04.09.2019 15:15 »
Da hat sich jemand im Thread vertan.