Es gibt ja keine Legaldefinition für „Duales Studium“. Sofern es sich um eine Verwendung in dem Wortsinne handelt, daß eine Berufsausbildung und ein Studium parallel absolviert werden, ist aufgrund der Berufsausbildung doch klar, daß es sich um eine solche handelt. Ein grundständiges Studium ist weder Ausbildung noch Fortbildung, es ist - Überraschung - ein Studium. Und eine Aufstiegsfortbildung wie die des TE ist weder Ausbildung noch Studium, es ist eine Fortbildung i.S.d. Kapitel 2 BBiG. Berufsausbildung wird im Ausbildungsverhältnis durchgeführt. Studium und Fortbildung nicht.